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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Frühere Schließung von Theatern, Kinos und Gaststätten, 15. Dezember 1916

Aufgrund einer reichsweit erlassenen Verordnung wird die Polizeistunde in Gastwirtschaften, Cafés und Gesellschaftsräumen zur Einsparung von Brennstoffen und Beleuchtungsmitteln auf 22 Uhr vorverlegt. Alle Theater, Kinos und Gaststätten in Hessen sind demnach verpflichtet, bereits zwei Stunden vor Mitternacht zu schließen. Die Bestimmungen der Verordnung verbieten zudem den Weiterbetrieb von Leuchtreklame aller Art.
(KU)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Frühere Schließung von Theatern, Kinos und Gaststätten, 15. Dezember 1916“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/486> (Stand: 13.8.2024)
Ereignisse im November 1916 | Dezember 1916 | Januar 1917
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