Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Hesse in the 19th and 20th Centuries

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Frühere Schließung von Theatern, Kinos und Gaststätten, 15. Dezember 1916

Aufgrund einer reichsweit erlassenen Verordnung wird die Polizeistunde in Gastwirtschaften, Cafés und Gesellschaftsräumen zur Einsparung von Brennstoffen und Beleuchtungsmitteln auf 22 Uhr vorverlegt. Alle Theater, Kinos und Gaststätten in Hessen sind demnach verpflichtet, bereits zwei Stunden vor Mitternacht zu schließen. Die Bestimmungen der Verordnung verbieten zudem den Weiterbetrieb von Leuchtreklame aller Art.
(KU)

Records
Recommended Citation
„Frühere Schließung von Theatern, Kinos und Gaststätten, 15. Dezember 1916“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/486> (Stand: 13.8.2024)
Events in November 1916 | December 1916 | January 1917
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