Das Glossar der Organisationen und Institutionen des Nationalsozialismus soll die im Modul „Topografie des Nationalsozialismus in Hessen“ behandelten Organisationen und Institutionen des NS-Systems in ihrer Entwicklung, Funktion und Tätigkeit kurz skizzieren, um ihre topografisch fassbaren Aktivitäten und ihre Bedeutung für das Unrechtssystem des Nationalsozialismus besser verstehen zu können. Eine umfassende Analyse und Beschreibung der Organisationen und Einrichtungen ist in diesem Rahmen nicht möglich. Die Dokumentation der Topografie des Nationalsozialismus in Hessen hat jedoch das Ziel, einen Beitrag zum Wirken des Nationalsozialismus auf regionaler und lokaler Ebene wie in größeren Zusammenhängen zu leisten.
Das Glossar wurde mit Hilfe grundlegender Literatur zum Nationalsozialismus von Miriam Böttcher M.A. zusammengestellt und in den Jahren 2022 ff. von Tobias Karl M.A. erweitert.
Die „Aktion T4“ ist eine nach 1945 gebräuchlich gewordene Bezeichnung für die systematische Ermordung von mehr als 70.000 Patientinnen und Patienten psychiatrischer Versorgungseinrichtungen von 1940 bis 1941. Die Bezeichnung bezieht sich auf die Anschrift der für die Organisation des „Euthanasie“-Programms zuständigen „T4-Zentrale“ in der Tiergartenstraße 4, Berlin. Der „Aktion T4“ vorangegangen waren Radikalisierungserscheinungen in der universitären Vorstellung der „Eugenik“ und „Rassenhygiene“, die schon vor 1933 sichtbar waren. Den Beginn der nationalsozialistisch forcierten Vernichtung von Menschenleben markiert das am 1. Januar 1934 in Kraft getretene „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN). Annähernd 400.000 Menschen wurden bis 1945 zwangssterilisiert. Mittels Propagandamaßnahmen wurden zunehmend die Kosten für die Pflege und Unterbringung arbeitsunfähiger und kranker Menschen für die Gesellschaft thematisiert. Unter anderem als „nutzlose Esser“ diffarmiert, schritt die Ausgrenzung vieler Menschen voran. Im Frühjahr 1939 begannen die konkreten Planungen der „Kanzlei des Führers“ für die Ermordung von Kindern und Erwachsenen. Unterstützt durch eine ihr unterstellte Tarnorganisation, dem „Reichsausschuß“ zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“, begann die reichsweite Erfassung von Kindern bis zum Alter von drei – und ab 1940 darüber hinaus – mit schweren und schwersten Behinderungen. Im Zeitraum der ausgeübten Kinder-„Euthanasie“ bis zum Kriegsende wurden durch die Verabreichung von Medikamenten und systematischen Verhungernlassens mindestens 5.000 Kinder und Jugendliche ermordet. Die Zahl der Leidtragenden der Kinder-„Euthanasie“ während der NS-Zeit geht weit darüber hinaus. Mindestens 15.000 weitere Kinder und Jugendliche waren vom „Reichsausschuß“ zur Ermordung vorgesehen. Insgesamt wurden mehr als 100.000 Kinder und Jugendliche der Tarnorganisation gemeldet. Im August 1939 begannen die Vorbereitungen, die Morde auch auf Erwachsene auszuweiten. In Zusammenarbeit durch Reichsinnenministerium und der Sicherheitspolizei wurden Tötungsanstalten eingerichtet, Tötungsmittel beschafft und ideologisch zuverlässiges medizinisches und pflegerisches Personal rekrutiert. Ab Ende 1939 erhielten alle Pflegeheime und Heilanstalten im Deutschen Reich Meldebögen, auf denen das zuständige ärztliche Personal Angaben zu den Patientinnen und Patienten zu machen hatte. Die Leidtragenden wurden über „Zwischenanstalten“ in eine der sechs Tötungsanstalten Brandenburg (an der Havel), Bernburg (an der Saale), Hartheim (bei Linz), Sonnernstein-Pirna, Grafeneck oder dem hessischen Hadamar gebracht und in der Regel binnen kürzester Zeit ermordet. Bis zur Einstellung des zentralisierten Mordens im September 1941 waren mehr als 70.000 Menschen ermordet worden. Das „Euthanasie“-Programm wurde aber nur zum Schein eingestellt. In der Folge fand der Mord jetzt konspirativ und auf eine unauffälligere Art und Weise statt. In zahlreichen Krankenhäusern und Heilanstalten in ganz Deutschland wurden bis Kriegsende noch mindestens 100.000 Menschen vor allem durch systematische Verwahrlosung, strukturell herbeigeführte Mangelernährung und überdosierter Medikamentengabe umgebracht. ↑
Das Amt für Volksgesundheit war eine der NSDAP zugehörige Organisation, die die Umsetzung der NS-Rassenlehre und Erbbiologie auf Gau- und Kreisebene zur Aufgabe hatte. Eingeführt wurden die Ämter Ende 1934 auf Kreis- und Gauebene. Träger waren die Deutsche Arbeitsfront (DAF) und die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV). Zudem bestand eine enge personelle Verflechtung zwischen den Ämtern für Volksgesundheit der DAF, der NSV und dem Nationalsozialistischen Deutschen Ärztebund (NSDÄB). Ihre Aufgabe war zum einen die rassische und erbbiologische Erfassung der Mitglieder verschiedener NS-Organisationen sowie der Bevölkerung im jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Zielsetzung der Ämter war die „rassische Reinhaltung“ und Aufwertung des „Volkskörpers“. Das Amt für Volksgesundheit war ein parteieigener Konkurrent der staatlichen Gesundheitsämter. Darüberhinaus führten die Ämter Schulungskurse für Mitglieder der Partei und ihrer Organisationen durch. ↑
Die Arbeitserziehungslager (AEL) wurden während des Zweiten Weltkrieges eingerichtet. Sie sollten zur Arbeitsdisziplinierung von „Arbeitsverweigerern“ und „Bummelanten“ dienen, die damit der Kriegswirtschaft schadeten. Für die Einweisung war die Gestapo zuständig. Die Haft im Arbeitserziehungslager dauerte meist mehrere Wochen, in denen die Häftlinge durch KZ-ähnliche Haftbedingungen bestraft wurden. Gleichzeitig sollte das Instrument der Arbeitserziehungslager eine abschreckenden Wirkung auf andere erzielen. Viele der Häftlinge waren Zwangsarbeiter, denen Verstöße gegen die Arbeitsdisziplin vorgeworfen wurden. Galten sie als unverbesserliche Bummelanten, stand ihnen die Einweisung in eines der großen Konzentrationslager bevor. Bis zum Ende des Krieges waren über 200 Arbeitserziehungslager eingerichtet worden. ↑
Der Bund Deutscher Mädel (BDM) war eine zur Hitlerjugend gehörige Jugendorganisation für 14 bis 21-jährige Mädchen. Der Bund sollte die Mädchen auf ihre spätere Aufgabe innerhalb der nationalsozialistischen Gesellschaft, besonders die als „deutsche Mutter“ vorbereiten. Mädchen zwischen 17- und 21 Jahren erhielten ihre Vorbereitung auf diese Rolle im BDM-Werk „Glaube und Schönheit“. Der Bund war organisatorisch (von unten nach oben) gegliedert in Mädelschaft, Mädelschar, Mädelgruppe, Mädelring, Untergau und Obergau. Der Bund Deutscher Mädel unterstand der Reichsjugendführung, bei der eine für die „Mädelarbeit“ verantwortliche BDM-Reichsreferentin angesiedelt war. ↑
» siehe auch Hitlerjugend (allgemein);
Die Deutsche Arbeitsfront (DAF) war ein Einheitsverband der Arbeitnehmer, der der NSDAP angeschlossen war. Er trat nach der Zerschlagung der Gewerkschaften am 2.Mai 1933 seit dem 10. Mai 1933 an deren Stelle und sollte als Massenorganisation „alle schaffenden Deutschen“ umfassen. Ziel war es, die Arbeiterbewegung fest in das nationalsozialistische System zu integrieren. Das darüber hinaus von Robert Ley, dem Leiter der DAF, angestrebte Ziel, die Deutsche Arbeitsfront zum zentralen Machtfaktor und Gestalter der Sozial- und Wirtschaftspolitik zu erheben, konnte nicht erfüllt werden. Vielmehr übte die DAF eine allgemeine und weltanschauliche Schulung ihrer rund 23 Millionen Mitglieder aus. 1939 waren 40.000 hauptberufliche und 1,3 Millionen ehrenamtliche Mitarbeiter innerhalb des Funktionärskörpers der DAF tätig. Zahlreiche Wirtschafsunternehmen gehörten zur DAF: Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaften, Bauunternehmen, Versicherungsgesellschaften, Banken, Verlags- und Druckereiunternehmen, Werften aber auch der Volkswagen-Konzern. Zudem suchte die DAF durch die Schaffung zahlreicher untergeordneter Ämter, u.a. auch die Organisation „Kraft durch Freude“, die Arbeitnehmer einerseits an die nationalsozialistische Bewegung zu binden und sie zu kontrollieren. Neben der Kontrolle der Arbeitswelt suchte die DAF für das soziale Wohl ihrer Mitglieder zu sorgen und sie über ein breit gestreutes Freizeitangebot zu überwachen. ↑
Der Deutscher Reichskriegerverband Kyffhäuser war eine Organisation ehemaliger deutscher Soldaten. Seit dem 4. März 1938 trug die Organisation den Namen Nationalsozialistischer Reichskriegerverband. ↑
Das Deutsche Jungvolk (DJ) war eine zur Hitlerjugend gehörige Jugendorganisation für 10 bis 14-jährige Jungen. Das Jungvolk war innerhalb der 38 regionalen Einheiten hierarchisch in Jungenschaft, Jungzug, Fähnlein, Jungstamm und Jungbann gegliedert. ↑
» siehe auch Hitlerjugend (allgemein);
Die Erbgesundheitsgerichte (EGG) wurden 1934 im Rahmen des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) geschaffen und waren organisatorisch einem Amtsgericht angegliedert. Ihre Aufgabe war die Durchsetzung der nationalsozialistischen „Rassenhygiene“. In den EGG erfolgte die Bearbeitung und Entscheidung über die Anträge zur Zwangssterilisation von mehr als 300.000 Menschen. ↑
Unter dem Begriff „Euthanasie“ (aus dem Altgriechisch stammender Begriff für „schöner Tod“; εὐθανασία; von εὖ eu, „gut, richtig, schön“, und θάνατος thánatos, „Tod, Sterben“) versteht man für den Zeitraum des Nationalsozialismus die zwischen 1939 und 1945 systematische Ermordung von Kindern und Erwachsenen, zumeist Patientinnen und Patienten von Heil- und Pflegeanstalten, deren Leben gemäß der NS-Ideologie als „nicht lebenswert“ galt. Spätestens Ende des 19. Jahrhunderts setzte die Diskussion der „Euthanasie“ auch im Zusammenhang mit der Tötung schwer- und unheilbarkranker Menschen ein. In seiner Bedeutung reicht die Spannweite des Begriffs von der Sterbehilfe bis zur gezielten Ermordung von als „lebensunwertes Leben“ stigmatisierten Menschen aufgrund „eugenischer“ bzw. „rassenhygienischer“ Kosten-Nutzen-Überlegungen. Mindestens 70.000 Menschen wurden im Rahmen der „Aktion T4“ ermordet. Nach der Beendigung des zentralisierten Mordens starben zwischen September 1941 und 1945 mindestens 30.000 weitere Menschen in den Heil- und Pflegeanstalten. Mindestens 5.000 Kinder und Jugendliche wurden in den beiden Tötungsphasen ermordet. Insgesamt wurden im Rahmen der „Euthanasie“-Aktionen in ganz Europa mehr als 300.000 Menschen getötet, die als nicht arbeitsfähig oder nützlich für die Gesellschaft galten. Die Zahl der Leidtragenden der NS-„Euthanasie“ geht weit darüber hinaus. ↑
→ Gestapo
Bei der Gemeinnützigen Krankentransportgesellschaft mbH (Gekrat) handelte es sich um eine im November 1939 gegründete GmbH, die im Rahmen der „Aktion T4“ angewiesen war, Patientinnen und Patienten von Heil- und Pflegeanstalten in Tötungsanstalten zu überführen. Diese Transportfahrten wurden bis Anfang 1945 fortgeführt.
Genutzt wurden mindestens 30 von der Deutschen Reichspost überlassene Fahrzeuge (u. a. Daimler Benz O 3750, Daimler Benz O 10000), deren Kennzeichen entsprechend mit „RP“ begannen. Der Tötungsanstalt Grafeneck standen drei Omnibusse, zwei Personenkraftwagen und ein roter Postlieferwagen zur Verfügung, was auch für die anderen drei Tötungsanstalten anzunehmen ist. Der Zentrale in der Berliner Tiergartenstraße 4 standen zusätzlich mindestens sechs weitere Fahrzeuge zur Verfügung.
Auf den Seiten der Omnibusse befand sich der Schriftzug „Deutsche Reichspost“, versehen mit dem NS-Hoheitszeichen (Adler mit Hakenkreuz im Eichenkranz). Lackiert waren die Postfahrzeuge von 1934 bis 1942, als Zeichen der engen Verbundenheit der Deutschen Reichspost und der nationalsozialistischen Bewegung, in Rot. Die Kotflügel waren schwarz lackiert, die Fensterfront weiß und die Stoßstangen rot-weiß-schwarz. Neufahrzeuge der Deutschen Reichspost wurden erst ab Mitte 1942 in grauer Lackierung (RAL 46) ausgeliefert.
Während man in zeitgenössischen Berichten zur Farbe der Omnibusse noch unterschiedlichste Nennungen findet, etablierte sich im Laufe der 1980er Jahre die Benennung der sogenannten „grauen Busse“. In Victor Klemperers Tagebüchern ist von „Flüsterkutschen“ zu lesen, für Hadamar ist der Begriff „Mordkiste“ überliefert. ↑
Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) war ein Sterilisations- und später auch Abtreibungsgesetz. Es wurde auf Grundlage eines Entwurfs des preußischen Gesundheitsamtes von 1932 formuliert und auf der Kabinettssitzung am 14.7.1933 verabschiedet. Die Veröffentlichung im Reichsgesetzblatt erfolgte am 25.7.1933. Das Gesetz trat am 1.1.1934 in Kraft. Das GzVeN war in der Folge die juristische Grundlage für die zwangsweise Unfruchtbarmachung von Menschen, die nach nationalsozialistischer Weltanschauung als „Unwürdige“, „Minderwertige“, „Ballastexistenzen“ und „Berufsverbrecher“ galten. Gemäß des GzVeN konnte eine Person, die als „erbkrank“ galt oder bei der medizinische Untersuchungen darauf hinwiesen, dass ihre Nachkommen „schwere körperliche oder geistige Erbschäden“ erleiden würden, unfruchtbar gemacht werden. Ferner konnte zwangssterilisiert werden, „wer an schwerem Alkoholismus leidet“. ↑
Im April 1933 wurde von Hermann Göring die Geheime Staatspolizei (Gestapo) in Preußen eingerichtet. Sie überwachte und ermittelte besonders linksradikale und sozialdemokratische Personen, Parteien und Organisationen. Auch in anderen Ländern wurden politisch ausgerichtete Polizeieinheiten aufgebaut. Sie kamen im Laufe der Jahre 1933 und 1934 unter die Kontrolle des Reichsführers SS Heinrich Himmler, der Politischer Polizeikommandeur der Länder war. Durch die Ernennung Himmlers zum Chef der Deutschen Polizei wurde die Gestapo eine Reichsbehörde und mit der Kriminalpolizei zur Sicherheitspolizei vereinigt. Sie verhängte in ihrem Zuständigkeitsbereich, der regional eingeteilt war, Schutzhaft in Hausgefängnissen, in Arbeitserziehungslagern und Konzentrationslagern. Zudem überwachte sie die sogenannten Judenhäuser und war aktiv an der Deportation der Juden beteiligt, indem sie Juden verhaftete und zu Sammelstellen brachte. Außerdem überwachte sie im Krieg die nach Deutschland gebrachten Zwangsarbeiter und Kriegsgefangenen, deren Ermordung sie anordnete und durchführte. Die Gestapo war nach dem Urteil des Nürnberger Internationalen Militärtribunals eine verbrecherische Organisation. Sie stützte sich nicht auf einen großen Mitarbeiterstab, sondern entfaltete ihre Macht durch die Bereitschaft der deutschen Bevölkerung zur Denunziation. ↑
Die Ghettoisierung war ein Instrument der Judenverfolgung. Nachdem Juden seit der Machtübernahme der Nationalsozialisten sukzessive aus dem öffentlichen und gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen worden waren, wurden sie schließlich aus ihren Wohnräumen in deutschen Städten herausgedrängt und von der Stadt- bzw. Kommunalverwaltung in sogenannte Judenhäuser (Ghettohäuser) eingewiesen. „Arier“ und Juden sollten getrennt voneinander leben. Darüber hinaus ermöglichte die Einrichtung solcher Häuser es der Gestapo, die Juden besser zu überwachen. Zudem konnten so die Deportationen von Juden leichter durchgeführt werden, da in den Häusern viele Juden zusammen lebten. Damit war deren Transport zu den örtlichen Sammelstellen, von wo aus die Juden nach Osten deportiert werden sollten, für die Verfolgungsbehörden leichter umsetzbar. ↑
Unter Haftorten werden die Objekte verstanden, die in ihrer ursprünglichen Bestimmung keine Hafdtorte an sich waren, sondern diese Funktion von Nationalsozialisten zugeteilt bekamen. ↑
Die Hauptstelle Handel und Handwerk war ein Unteramt der Deutschen Arbeitsfront, die die Belange und Interessen des gewerblichen Mittelstandes organisierte. ↑
Die Bezeichnung Hitlerjugend (HJ) ist zweideutig, da sie sowohl als Oberbegriff der NS-Jugendorganisationen (Hitlerjugend, Deutsches Jungvolk, Bund Deutscher Mädel, Jungmädel) diente, als auch den Jugendverband bezeichnete, in dem 14 bis 18-jährige Jungen organisiert waren. Die Aufnahme in die Hitlerjugend erfolgte jeweils am 20. April, dem Geburtstag Adolf Hitlers. Gegliedert war die Hitlerjugend in Dienstgrade, die Kameradschaften (rund 15 Jungen), Scharen (4 Kameradschaften / 40 Jungen), Gefolgschaften (4 Scharen mit insgesamt 120 - 160 Jungen), Stämmen (3- 5 Gefolgschaften/ 400 - 600 Jungen), Banne (4-8 Stämme /2000 - 4000 Jungen) und schließlich Gebiete (10 – 30 Bänne) umfassten. Insgesamt war die Hitlerjugend in 38 regionale Obergebiete gegliedert, die der Reichsjugendführung unterstellt waren. Die Hitlerjugend verfügte mit der Akademie für Jugendführung und Führerschulen über ein eigenes Ausbildungswesen, sowie über eine eigene HJ-Gerichtsbarkeit. Darüber hinaus gab es, analog zu Wehrmacht und SA, gesonderte Gliederung innerhalb der HJ wie die Marine-, Motor-, Flieger-, Nachrichten- und Feldscher-HJ. Ferner existierten Spielscharen, Musik-, Spielmanns- und Fanfarenzüge. Während des Krieges erfüllten die Hitlerjungen nicht nur eine wichtige Funktion an der „Heimatfront“, wenn sie zu Erntearbeiten und Sammelaktionen aber auch als Flakhelfer sowie zu Lösch- und Aufräumarbeiten nach Luftangriffen eingesetzt wurde. Sie wurden jedoch auch zu Kampfaufgaben im Krieg herangezogen, besonders im Zusammenhang mit der Mobilisierung der Bevölkerung zum „Totalen Krieg“. So wurden Hitlerjungen seit Frühjahr 1943 in der 12. SS Panzerdivision Hitler-Jugend im Krieg eingesetzt. ↑
» siehe auch Hitlerjugend (allgemein);
Die Hitlerjugend (HJ) war die Jugendorganisation der NSDAP. Sie nach dem Führer der NS-Bewegung, Adolf Hitler, benannt war. Bereits seit 1922 versuchte die NSDAP eine Jugendabteilung in ihrer Partei zu etablieren. Die Hitlerjugend war unterteilt in die Hitlerjugend und das Deutsches Jungvolk für männliche Kinder und Jugendliche sowie den Bund Deutscher Mädel und die Jungmädel für weibliche Kinder und Jugendliche. Seit 1933 entwickelte sich die NS-Jugendorganisation schrittweise zum staatlichen Jugendverband, einen Status, den sie per Gesetz am 1. Dezember 1936 erreichte. Ein Kernelement der Jugendorganisation war, dass „Jugend durch Jugend geführt“ wird. Dieses Prinzip führte zu einer großen Attraktivität der Organisation unter Jugendlichen. Hauptzweck und Hauptaufgabe der HJ war die nationalsozialistische Indoktrinierung der Jungendlichen, was sowohl durch politische Schulung als auch durch körperliche Ertüchtigung erzielt werden sollte. Bis zum Beginn des Krieges stieg die Mitgliederzahl der HJ kontinuierlich an. Verzeichnete sie Ende 1932 lediglich 108.000 Mitglieder waren es 1933 bereits 2,3 Millionen. Bis zum 25. März 1939 stieg nicht zuletzt durch Verbot anderer Jugendverbände und die Einführung der Jugenddienstpflicht (Zwangsmitgliedschaft) die Mitgliederzahl der Hitlerjugend auf 8,7 Millionen Jugendliche an. Allerdings konnte eine lückenlose Erfassung aller deutschen Jugendlichen nie verwirklicht werden. Die Hitlerjugend war hierarchisch organisiert. Deutsches Jungvolk und Hitlerjugend waren in 38 regional gegliederte Gebiete, Jungmädel und Bund Deutscher Mädel in Obergaue gegliedert. Sowohl Gebiete als auch Obergaue unterstanden der Reichsjugendführung, die wiederum dem Reichsjugendführer untergeordnet war. ↑
Die Jungmädel (JM) gehörten zur NS-Jugendorganisation Hitlerjugend und umfasste Mädchen zwischen 10 und 14 Jahren. Diese waren hierarchisch gegliedert in Jungmädelschaft, Jungmädelschar, Jungmädelgruppe, Jungmädelring und Jungmädeluntergau. Darüber stand der Obergau. ↑
» siehe auch Hitlerjugend (allgemein);
Als Kinderlandverschickung (KLV) wurden gesundheitlich begründete Ferienreisen von Stadtkindern bezeichnet. Dass es sich hierbei allerdings nicht um eine uneigennützige Einrichtung handelte, sondern diese vom NS-System genutzt wurde, zeigt sich daran, dass die Hitlerjugend zusammen mit der NSV die Reisen durchführte. 1943 wurde die Kinderlandverschickung „erweitert“. Es wurden nun verstärkt Kinder aus vom Luftkrieg bedrohten Städten in Lager aufs Land verschickt. Hier war ihr Alltag durch ideologische Beeinflussung und paramilitärischen Drill bestimmt. Die vorgesehene maximale Dauer der Unterbringung von sechs Monaten in einem Lager wurde häufig erheblich überschritten. Als Unterkunft wurden Schullandheime, Jugendherbergen, Pensionen, Zeltlager, Hotels, Klöster u.ä. genutzt. Rund 5 Millionen Kinder nahmen an der Kinderlandverschickung teil. ↑
Mit der Aussetzung der Grundrechte am 28. Februar 1933 durch Reichspräsident Paul von Hindenburg wurde die rechtliche Grundlage für die Errichtung nationalsozialistischer Konzentrationslager (KZ) geschaffen. Sie waren das wichtigste Instrument im Terrorsystem der Nationalsozialisten. 1933 gab es im Reich zunächst rund 100 frühe Lager sowie eine kleine Anzahl KZ-ähnlicher Einrichtungen, die der Internierung politisch Oppositioneller dienten. Sie wurden von der SA, später von der SS bewacht und waren auch der SS unterstellt. Die Funktion der Lager änderte sich während der NS-Herrschaft. Sie waren nun nicht mehr nur Haftort für die Opposition, sondern die Lager dienten der gezielten wirtschaftlichen Ausbeutung und systematischen Vernichtung aller Personen, die nach Willen der NS-Machthaber kein recht zu Leben hatten. Im deutschen Machtbereich gab es bis 1945 24 Hauptlager, die etwa 1000 Außenlager betrieben. ↑
Die NS-Gemeinschaft Kraft durch Freude (KdF) war eine Unterorganisation der Deutschen Arbeitsfront (DAF). Sie war eine der zentralen und bekanntesten Propagandaeinrichtungen der Nationalsozialisten. Besonders durch ein umfangreiches Kultur- und Freizeitangebot war die Organisation massenwirksam. Ihre Adressaten waren Arbeiter, denen die Organisation ein Erholungs- und Freizeitangebot anbot, das ihnen bislang sozial unzugänglich gewesen war. Ein propagandistisch sehr wirksames Mittel standen die Kreuzfahrten mit KdF-eigenen Schiffen im Mittelpunkt. Allerdings wurde das breitgefächerte Angebot dieser Organisation mehrheitlich von Angestellten und nicht von Arbeitern genutzt. Für die Umsorgung der Arbeiterschaft zeichnete innerhalb der KdF das Amt Schönheit der Arbeit verantwortlich, das sich mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Arbeiterschaft befasste. Das Amt sorgte für den Neu- oder Umbau von Werkshallen, von Kantinen, Sportstätten und Grünanlagen. Die Hebung der Attraktivität der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes und damit auch der Arbeits- und Produktionsleistung stand im Vordergrund der Aufgaben dieses Amtes. ↑
Der Lebensborn e.V. war ein SS-Verein, der 1935 von Heinrich Himmler als ein rassisches und bevölkerungspolitisches Instrument gegründet worden war. Schutz und Betreuung von Frauen und Kindern, die erbbiologisch als wertvoll angesehen wurden, standen im Vordergrund seiner Arbeit. Hierfür wurden Lebensbornheime eingerichtet, in den besonders unverheiratete schwangere deutsche Frauen ihre Kinder entbinden konnten, nachdem NS-Ärzte sie erbbiologisch untersucht hatten. Lebensbornheime existierten in Deutschland, aber auch in Norwegen, Belgien und Frankreich. Über diese Heime sollten auch „rassisch wertvolle“ Kinder in den besetzten Gebieten erfasst und „eingedeutscht“ werden. Entgegen der bereits 1944 entstandenen Gerüchte, handelte es sich bei den Heimen nicht um „Zuchtheime“. Bislang konnten keine derartigen Belege gefunden werden. ↑
Zum Zweck der Erfassung der zur Tötung vorgesehenen Patientinnen und Patienten versandte das Reichsinnenministerium am 9. Oktober 1939 die sogenannten „Meldebögen“ sowie einen Runderlass an alle Einrichtungen der Behindertenpflege, psychiatrischen Krankenhäuser und Altersheime im Deutschen Reich. Diese Formulare sollten vom zuständigen ärztlichen Personal für alle Patientinnen und Patienten ausgefüllt werden, die an einer vermeintlich unheilbaren Erbkrankheit litten oder sich seit mindestens fünf Jahren in einer Anstalt befanden. Die Meldebögen fragten nach der Diagnose, Art der Beschäftigung, Aufenthaltsdauer, regelmäßigen Besuchen sowie Staats- und „Rasse“zugehörigkeit der zu meldenden Personen. In einigen Anstalten wurden die Meldebögen von medizinischen Laien ausgefüllt, da die jeweiligen Anstaltsärzte zur Wehrmacht eingezogen wurden. Anhand der zurückgesendeten und ausgefüllten Meldebögen entschied das von der „Euthanasie“-Zentrale Berlin beauftragte ärztliche Personal über Leben und Tod der Patientinnen und Patienten. Die Gutachter trafen ihre Entscheidungen im Schnellverfahren anhand der Durchsicht des Meldebogens, ohne die Kranken jemals gesehen zu haben. Ihre Urteile markierten sie mit einem roten Pluszeichen für Tötung oder einem blauen Minuszeichen für Weiterleben in das schwarz umrandete Feld links unten auf dem Bogen. ↑
Das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) verfügte über die Amtsgruppe Auslandsnachrichtendienst und Abwehr über einen eigenen Nachrichtendienst. Neben der Spionagetätigkeit verfügte die Abwehr über eine geheime Feldpolizei, die an der Erschießung von Juden in der Sowjetunion aktiv beteiligt war. Dessen ungeachtet waren viele der Personen aus dem Umfeld des „20. Juli“ in der Abwehr aktiv gewesen, u.a. der später hingerichtete Wilhelm Canaris. ↑
Die Nationalsozialistische Betriebszellenorganisation (NSBO) war eine 1928 gegründete Organisation der NS-Bewegung, die die Arbeiterschaft für den Nationalsozialismus gewinnen sollte, konnte dieses Ziel jedoch nicht erfüllten. Bei Betriebsratwahlen hatten ihre Kandidaten keine entscheidenden Wahlerfolge verzeichnen. Nach der Zerschlagung der Gewerkschaften am 2. Mai 1933 trat nicht die NSBO an deren Stellen, sondern die DAF. Die NSBO verfügte daher nicht über keinen machtpolitisch wirksamen Einfluss auf die Arbeiterschaft. Vielmehr bestand ihre Aufgabe in der weltanschaulichen Schulung ihrer Mitglieder und in der Werbung neuer Mitglieder für die DAF. ↑
→ NSDAP
Die Nationalsozialistische Frauenschaft (NS-Frauenschaft) war die Frauenorganisation der NSDAP. Sie wurde am 1. Oktober 1931 als Zusammenschluss verschiedener Verbände unter Führung der NSDAP gegründet, war jedoch erst seit dem 29. März 1935 eine offizielle Gliederung der Partei. Organisatorisch war die NS-Frauenschaft hierarchisch von unten nach oben in Blöcke, Zellen, Orts- und Kreisgruppen und Gaue gegliedert. An der Spitze der rund 2,3 Millionen Frauen der NS-Frauenschaft stand die Reichsfrauenführerin. Um ihren Stellenwert nicht zu untergraben wurden die Aufnahmekriterien verschärft, so dass nur noch Frauen aufgenommen wurde, die sich um die Bewegung verdient gemacht hatten. Auch wenn der politische Einfluss der Organisation auf die Partei gering war, war die Frauenschaft ein wichtiger Multiplikator der NS-Ideologie. Besonders über den eingerichteten Mütterdienst, der Kurse in Haushalts- und Gesundheitsführung, Erziehungsfragen und Brauchtum durchführte, wurden Frauen gezielt propagandistisch beeinflusst. Zwischen 1934 und 1938 erreichte die NS-Frauenschaft durch diese Veranstaltungen rund 1,2 Millionen Frauen. ↑
Die Nationalsozialistische Handwerks-, Handels- und Gewerbeorganisation (NS-Hago) war eine 1933 gegründete Gliederung der NSDAP, die den gewerblichen Mittelstand für die NS-Bewegung gewinnen und politisch schulen sollte. 1935 wurde die NS-Hago mit der Reichsbetriebsgemeinschaft Handwerk und Handel der DAF zusammengelegt. ↑
Die Nationalsozialistische Kriegsopferversorgung (NSKOV) war seit 1930ein Parteiverband der NSDAP. Aufgabe des Verbandes war die Versorgung von kriegsgeschädigten Frontsoldaten des Ersten Weltkrieges. ↑
Die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV), die 1931 gegründet wurde, war mit 17 Millionen Mitgliedern eine der größte und bekanntesten Massenorganisationen der Nationalsozialisten. 1933 erhielt sie die Stellung einer reichsweiten Wohlfahrtseinrichtung. Die NSV drängte die Verbände der freien Wohlfahrt als auch die öffentliche Fürsorge durch Gleichschaltung in den Hintergrund, auch wenn sie diese nie ganz abschaffen konnte. Wichtige Einrichtungen der NSV waren das Winterhilfswerk, das Hilfswerk Mutter und Kind sowie die Kinderlandverschickung. Während des Zweiten Weltkrieges wurde zudem die Betreuung, Unterbringung und Versorgung von Ausgebombten und Flüchtlingen ein wichtiger Bestandteil der Aufgaben der Volkswohlfahrt. Finanziert wurde die Organisation durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und staatliche Finanzierung. Allerdings wurden Zuwendungen der NSV nicht allen Deutschen gewährt. Vielmehr war auch hier die NS-Rassenlehre und Ideologie von Bedeutung, weshalb nur Personen unterstützt wurden, die für das Volk und die Volksgemeinschaft von Wert waren. „Asoziale“ und „rassisch Minderwertige“ wurden von der NSV nicht unterstützt. ↑
Der Nationalsozialistische Bund Deutscher Technik (NSBDT) war ein der NSDAP angeschlossener Verband, der alle technisch-wissenschaftlichen Vereine und Verbände des Reiches umfasste. Der Bund gliederte sich unter der Leitung von Fritz Todt in Reichs- und Gaufachgruppen. Im Mittelpunkt der Arbeit stand die Verbesserung der allgemeinen Technik. Um dieses Vorhaben voranzutreiben wurden neben einer eigenen Schule bei Kulmbach, auch in den einzelnen Gauen „Gauhäuser“ eingerichtet,. ↑
Der Nationalsozialistische Deutsche Ärztebund (NSDÄB), der 1930 auf dem Nürnberger Parteitag gegründet wurde, war die zentrale NS-Berufsorganisation für Humanmediziner, Zahn- und Tierärzte sowie für Apotheker. Die Organisation war ein wichtiges Glied bei der Gleichschaltung der Ärzteschaft sowie der Umsetzung der nationalsozialistischen Rassenhygiene. Nach dem Krieg wurde die Organisation für ungesetzlich erklärt. ↑
Der Nationalsozialistische Deutsche Dozentenbund (NSDDB; NS-Dozentenbund) war eine Gliederung der NSDAP. Er wurde 1935 auf Anordnung des Stellvertreters des Führers Rudolf Hess geschaffen. Bis dahin waren Hochschullehrer im NS-Lehrerbund organisiert gewesen. Durch die Schaffung eines eigenen Bundes für die Hochschullehrerschaft sollte die ideologische Beeinflussung und die wissenschaftliche Kontrolle der Hochschulen im Sinne der NS-Lehre gewährleistet werden. Dozenten wurden in Dozentenlagern und Wissenschaftlichen Akademien geschult. Zudem sollte der Bund eine politische Kontrolle bei der Besetzung von Professuren sicherstellen. Die Mehrheit seiner Mitglieder rekrutierte sich aus Hochschulen für Lehrerbildung und philosophischen Fakultäten der Universitäten. ↑
Der Nationalsozialistische Deutsche Studentenbund (NSDStB) war die Gliederung der NSDAP für deutsche Studenten. Nach Anfängen in der Mitte der 1920er Jahre wurde der NSDStB erst 1934 ein Verband der NSDAP. Er verfügte über eine Unterorganisation für Studentinnen, der Arbeitsgemeinschaft Nationalsozialistischer Studentinnen, die 1930 gegründet wurde. ↑
Der Nationalsozialistische Lehrerbund, der 1929 als ein an die NSDAP angeschlossener Verband in Bayreuth gegründet worden war, war ein Zusammenschluss aller deutschen Erzieher. Zentrale Aufgabe des Bundes war es, das gesamte deutsche Bildungssystem auf die Bedürfnisse und die Ideologie des Nationalsozialismus zuzuschneiden. Hierfür wurden Mitarbeiter von Bildungsreinrichtungen in der NS-Lehre geschult, um sie auch innerhalb der Schulen weiterzuverbreiten. ↑
Der Nationalsozialistische Rechtswahrerbund (NSRB) war eine Fachorganisation der NSDAP für Juristen und Angehörige nichtakademischer Berufe der Rechtspflege. Der Bund wurde 1928 als Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen gegründet. 1936 wurde er in Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund umbenannt. Geleitet wurde er bis 1942 von Hans Frank, später von Otto Thierack. Trotz seiner 104.000 Mitglieder hatte der Bund nicht den gewünschten rechtspolitischen Einfluss. ↑
Das Nationalsozialistische Fliegerkorps (NSFK) wurde am 17. April 1937 vom Führer und Reichskanzler Adolf Hitler als „luftsportliche Kampforganisation“ gegründet. Ziel der Organisation war die Schulung und Ausbildung des Nachwuchses für die Luftwaffe, weshalb die Organisation auch eng mit der Flieger-Hitlerjugend zusammenarbeitete. Das Fliegerkorps hatte paramilitärischen Charakter und war dem Oberbefehlshaber der Luftwaffe, Hermann Göring, unterstellt. ↑
Das Nationalsozialistische Kraftfahrerkorps (NSKK) war eine motorisierte Gliederung der NSDAP. Bis 1934 gehörte die im April 1931 gegründete Sondereinheit der SA an. Im August 1934 wurde sie mit der Motor-SA vereinigt. Das NSKK hatte eine wehrpolitische Aufgabe. Es sollte zum einen die „motorische Ertüchtigung der Jugend“ voranbringen, sowie in 21 Motorsportschulen Kraftfahrer ausbilden. Die Kraftfahrer waren im Transport von Gütern für die Organisation Todt und das Heer im Einsatz. ↑
→ Nationalsozialistische Handwerks-, Handels- und Gewerbeorganisation
Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) war eine in der Weimarer Republik zunächst am 19. Januar 1919 unter dem Namen Deutsche Arbeiterpartei gegründete politische Partei, die Antisemitismus, Antimarxismus sowie die völkische Idee in ihrem Parteiprogramm vereinte. Seit Februar 1920 trug sie die Bezeichnung NSDAP. Am 29. Juli 1921 wurde Adolf Hitler zum neuen Vorsitzenden der Partei gewählt. Nachdem im Frühjahr 1933 die anderen Parteien im Reich verboten worden waren oder sich selbst aufgelöst hatten, war die NSDAP aufgrund des Gesetzes vom 14. Juli 1933, das die Neubildung von Parteien verbot, die einzige legale Partei im Dritten Reich. Ihre Mitgliederzahl lag bei 8,5 Millionen Personen. Die Partei war nach dem „Führerprinzip“ organisiert. Der „Führer“ war mit absoluter Macht und mit voller Befehlsgewalt ausgestattet, d.h. nur er allein war weisungsbefugt. Ihm unterstanden alle weiteren Ämter der Partei. Der „Führer“ verfügte über einen Stellvertreter, dem die 18 Reichsleiter der NSDAP untergeordnet waren. Diese Reichsleiter standen jeweils einem Ressort vor. Die Gliederung der Partei selbst bestand von unten nach oben aus Blocks, Zellen, Ortsgruppen, Kreisen, Gauen und dem Reich. Ihnen waren Funktionäre (Blockleiter, Ortsgruppenleiter, Kreisleiter, Gauleiter und der Stellvertreter des Führers), sogenannte Hoheitsträger vorangestellt, die an der Spitze der jeweiligen Hoheitsgebietes standen. Sie waren mit den restlichen Funktionären der Partei die Politischen Leiter. Ebenso wie das Militär waren diese uniformiert und in Dienstränge eingeteilt. Unterhalb der Reichsebene war der Gau – zunächst gab es 32, seit 1940 aufgrund von Annexionen 41 Gaue - das zentrale regionale Hoheitsgebiet. Die Gauleiter wurden direkt von Hitler ernannt und unterstanden nur ihm. Der NSDAP waren zahlreiche Gliederungen und Verbände angeschlossen. Die SA, SS, NSKK, HJ, NSDDB, NSDStB und NS-Frauenschaft waren ohne eigene Rechtspersönlichkeit und Vermögen als Gliederung der NSDAP angeschlossen. Bis 1935 war der NS-Arbeitsdienst (später Reichsarbeitsdienst RAD) ebenso eine Gliederung der Partei. Die Berufsverbände NSDDÄB, NSLB, NS-Rechtswahrerbund, NSV, NSKOV, RBD und NSBDT wurden als angeschlossene Verbände von der NSDAP geführt. Auch die DAF war ein der Partei angechlossener Verband, der aber durch die Leitung von Robert Ley, der zugleich auch Reichsorganisationsleiter war, eine Sonderstellung einnahm. Der Reichsnährstand war eine von der NSDAP betreute Organisation. ↑
Offiziere, die sich in deutscher Kriegsgefangenschaft befanden, waren in eigenen Offizierslagern untergebracht. ↑
Die Organisation Todt (OT) war eine nationalsozialisitische Bauorganisation. 1938 wurde die Organisation Todt für den Bau militärischer Anlagen eingerichtet. Benannt war die Organisation nach Fritz Todt, dem Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen und Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft. Aufgaben der Organisation war der Bau des Westwalls, die Instandsetzung Infrastruktur in besetzten Gebieten und an der Front, d.h. sie war zuständig für militärische Bauvorhaben. Von der Organisation wurden besonders ausländische Zivilarbeiter, Zwangsarbeiter, Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge eingesetzt. ↑
Der Reichsarbeitsdienst (RAD) erfüllte im Dritten Reich zunächst eine wirtschaftspolitische Funktion. Seit dem 26. Juni 1935 mussten alle männlichen Deutschen zwischen 18 und 25 Jahre einen halbjährigen Arbeitsdienst als „Ehrendienst am Volke“ ableisten. Für Frauen war der Arbeitsdienst bis 1939 auf freiwilliger Basis geregelt. Der Arbeitsdienst sollte die „Volksgemeinschaft“ stärken, daher waren je rund 150 Männer in Arbeitslagern untergebracht, in deren Umgebung sie vornehmlich Landeskulturarbeiten, Forst- und Wegebauten und Hilfsarbeiten beim Bau der Reichsautobahn leisten mussten. Seit 1944 gehörten verstärkt auch militärische Arbeiten zum Dienst. ↑
Der „Reichsausschuß“ war eine Tarnbezeichnung für das Amt IIb der Kanzlei des Führers, welches das Kinder-„Euthanasie“-Programm leitete. Vom Reichsinnenministerium wurde am 18. August 1939 der Runderlass AZ.: IVb 3088/39 – 1079 Mi und dem Vermerk „Streng vertraulich!“ herausgegeben. Dieser Erlass wies Hebammen, Ärzte, Entbindungsanstalten sowie geburtshilfliche Abteilungen und Kinderkrankenhäuser an, dem „Reichsausschuß“ Informationen über Kinder bis zum Alter von drei Jahren zu übermitteln. Spätestens 1940 wurde die Altersgrenze für die Meldungen von Kindern über das Alter von drei Jahren hinaus erweitert. Die Leidtragenden des „Reichsausschuß“ waren demnach Kinder und Jugendliche, die nicht in Anstaltspflege waren. Als Indikationen zur verpflichtenden Meldung galten „Idiotie“, „Mongolismus“, Mikrozephalie, Hydrocephalus, schwere Missbildungen (fehlende Gliedmaßen, Spaltbildungen) und Lähmungen, einschließlich der Littleschen Erkrankung (Sammelbegriff für zerebrale Kinderlähmung). Die Meldungen gingen an den „Reichsausschuß“, Berlin W 9, Postfach 101. Die Sendungen wurden vom Postamt in der Linkestraße abgeholt und zum Amt IIb gebracht. In der Kanzlei des Führers sortierten ein Bankkaufmann und ein Diplomlandwirt, beide Nichtmediziner, die Meldungen der Kinder und Jugendlichen, die ihrer Meinung nach zur Tötung in Frage kamen, aus. Diese wurden mit einer verstellten Unterschrift mittels eines eigens dafür hergestellten Faksimilestempels unterzeichnet. Mindestens 20.000 der 100.000 eingegangenen Meldebögen wurden an Mediziner zur Entscheidung weitergeleitet. Ihre Urteile wurden mit einem Pluszeichen für Tötung oder einem Minuszeichen für Weiterleben markiert. Mindestens 5.000 Kinder und Jugendliche starben in der Regel innerhalb weniger Wochen nach ihrer Verlegung in eine „Kinderfachabteilung“, oft infolge überdosierter Medikamentengaben. ↑
Der Reichsbund der Deutschen Beamten (RDB) war eine im Oktober 1933 gegründete Zwangsorganisation der deutschen Beamten, die der NSDAP angeschlossen war. Die „Erziehung der Mitglieder zu vorbildlichen Nationalsozialisten“ und ihre „Durchdringung mit nationalsozialistischen Gedankengut“ war die wichtigste Aufgabe des Reichsbundes. Geführt wurde die in 14 bzw. im Krieg 15 Fachschaften eingeteilte Organisation von der Führung des Amtes für Beamte der NSDAP. Mit der „Mobilisierung aller Heimatkräfte“ im Februar 1943 hörte der Reichsbund faktisch auf zu existieren. ↑
Der 1934 gegründete Reichsbund deutscher Seegeltung sollte die Idee der deutschen Seegeltung, d.h. Schifffahrt, Seehandel, Kolonien, Auslands- und Volksdeutschtum fördern. Daher waren auch alle Personen, die in den Bereichen Schifffahrt, Hafen, Marine u.ä. beschäftigt waren, automatisch Mitglieder in diesem Bund. Im Seegeltungsinstitut des Bundes wurde die Frage der Seegeltung wissenschaftlich erörtert. ↑
Der am 29. April 1933 gegründete Reichsluftschutzbund unterstand bis zur Übernahme durch die NSDAP 1944 dem Reichsluftfahrtministerium. Zentrale Aufgabe des Luftschutzbunds war es, durch Schulung Ausbildung von Personal die deutsche Bevölkerung mit im Kriegsfall notnwendigen Luftschutzmaßnahmen vertraut zu machen, darunter Verdunkelung, Fliegeralarm, Brandbekämpfung, Räumarbeiten nach Angriffe und der Bau von Luftschutzräumen. Allerdings waren die Maßnahmen aufgrund der Intensivierung der alliierten Luftangriffe seit 1942 als Schutz für die Bevölkerung relativ wirkungslos. ↑
Der Reichsnährstand war die ständische Organisation der nationalsozialistischen Agrarpolitik. Er wurde am 13. September 1933 gegründet und von der NSDAP betreut. In ihm waren alle Personen per Zwangsmitgliedschaft organisiert, die an der Erzeugung und dem Absatz agrarischer Produkte beteiligt waren. Der Reichsnährstand lenkte den Agrarsektor: er steuerte Herstellung, Verkauf und Preise landwirtschaftlicher Erzeugnisse, kümmerte sich aber auch um die sozialen und kulturellen Belange seiner Mitglieder. Allerdings verlor die Organisation zunehmend ihre Stellung als Selbstverwaltungsorgan, so dass sie zu Beginn der 1940er Jahre nur noch nach Anweisung des Landwirtschaftsministeriums bzw. der Partei agieren konnte. ↑
Die Sturmabteilung (SA) wurde 1920 als Ordnungsdienst der NSDAP gegründet. Sie vermittelte durch Uniformierung und Übernahme militärischer Verhaltensweisen das Vorherrschen soldatischer Ordnung in der nationalsozialistischen Bewegung. Vor 1933 bestand ihre Aufgabe in der propagandistisch-aggressiven Tätigkeit für die Bewegung. In der ersten Phase der nationalsozialistischen Herrschaft war die SA ein wichtiger Machtfaktor, um die Opposition und andere politischen Gegner der NSDAP einzuschüchtern, festzunehmen und und ausschalten. Zu diesem Zweck wurden auch die ersten frühen und „wilden“ Konzentrationslager von der SA eingerichtet. Die SA, deren Mitglieder nach der Machtergreifung auf Posten im Staatsdienst hofften, trieben auf kommunaler Ebene die Säuberungen im Beamtenapparat (Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums) voran. Auch hier kam vor allem das Mittel der Einschüchterung zum Tragen. Nachdem die neuen Herrscher bis zum Sommer 1934 alle politischen Gegner ausgeschaltet hatten und nun mehr die staatliche Gewalt allein in ihren Händen lag verlor die SA zunehmend an parteipolitischer Bedeutung. Seitdem stand im Fokus ihrer Arbeit die vormilitärische Ausbildung und Wehrertüchtigung der Jugend. Über ihre Marine-, Reiter-, Nachrichten-, Pionier- und Sanitäts-Einheiten wurden Hitlerjungen von SA-Männern auf den Militärdienst vorbereitet. ↑
→ SS
Der Sicherheitsdienst (SD) des Reichsführers SS war ursprünglich der Nachrichtendienst der SS. Er wurde 1931 unter der Leitung Reinhard Heydrichs zur Überwachung anderer Parteien und Organisationen sowie der innerparteilichen Opposition als „I c Dienst“ gegründet und bereits kurz darauf als Sicherheitsdienst bezeichnet. Bis 1937 gingen einige seiner Aufgaben an die Gestapo und die DAF über. Neben der nachrichtendienstlichen Überwachung Oppositioneller im Reich begann der SD Pläne für die Ausbeutung eroberter Gebiete auszuarbeiten. Das SD-Hauptamt befand sich seit 1939 im neu geschaffenen Reichssicherheits-Hauptamt. Von hier aus wurden die 52 SD-Leitabschnitte mit 51 Haupt- und 519 Außenstellen koordiniert. Im Selbstverständnis des SD waren seine Angehörigen die „Elite der Elite“. 1939 wurde die Sicherheitspolizei in den SD überführt. Während des Krieges trat der SD durch seine „Einsatzkommandos“ in Erscheinung. Diese verfolgten und töteten vermeintliche Gegner, raubten Kulturgüter und waren besonders an der Erschießung und Vergasungen von Menschen in den besetzten Gebieten beteiligt. Nach dem Krieg wurde der SD in den Nürnberger Prozessen als „verbrecherische Organisation“ eingestuft. ↑
Durch die Zusammenlegung der Gestapo und der Sicherheitspolizei entstand 1936 das Hauptamt Sicherheitspolizei, das dem Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei, Heinrich Himmler, unterstellt war. Die Leitung hatte Reinhard Heydrich. Aufgabe der Sicherheitspolizei war die Aufklärung politischer und staatsgefährdender Verbrechen. 1939 wurde die Sicherheitspolizei mit der Schaffung des Reichssicherheitshauptamtes in den Sicherheitsdienst (SD) des Reichsführers SS überführt. ↑
Die SS (Schutzstaffel) war zunächst der 1925 gegründete persönliche Schutz des Führers der NSDAP, Adolf Hitler. Mit der Ernennung Heinrich Himmlers zum Reichsführer SS erhielt die SS einen Elitecharakter. Die Schutzstaffel sollte sich durch besondere Bindung an Hitler auszeichnen. Ausgedrückt wurde diese Haltung durch das Motto der SS „Meine Ehre heißt Treue“, wodurch Himmler die SS stärker von der SA abzugrenzen suchte. Zudem erfüllte die SS durch den Aufbau eines Nachrichtendienstes unter Reinhard Heydrich den Charakter einer „Parteipolizei“. Nach der Machtübernahme 1933 kam es zu einer Erweiterung der Machtposition der SS. Damit war auch die Ausschaltung der SA als Konkurrenzorganisation möglich. Die SS ermordete im Zuge des sogenannten Röhm-Putsches die Machtelite der SA sowie bürgerliche Gegner der Nationalsozialisten. Damit war die SS zu einem Machtfaktor im Reich aufgestiegen und wurde zur „selbständigen Organisation“ der NSDAP. Sie begann jetzt mit dem systematischen Aufbau eines NS-Lagersystems, die Zuständigkeit für die Konzentrationslager lag allein bei der SS. Zudem stand Himmler nun an der Spitze der Politischen Polizei. Durch seine 1936 erfolgte Ernennung zum Chef der gesamten deutschen Polizei und der Errichtung des Reichssicherheitshauptamtes 1939 wurden Gestapo, Kriminalpolizei und Sicherheitsdienst der SS im Hauptamt zusammengefasst. Seit 1939 gliederte sich die Allgemeine SS verwaltungstechnisch in 15 Oberabschnitte, die wiederum in 38 Abschnitte unterteilt waren. Diesen Abschnitten unterstanden Standarten der Allgemeinen SS. Die Standarten waren unterteilt in Fuß- und Reitstandarten. ↑
Kriegsgefangene in deutscher Hand waren in sog. Mannschaftsstammlagern (Stalag) untergebracht, in denen sie jedoch meist nur wenige Tage verblieben, bis sie Außenkommandos zugeteilt wurden, die man zu verschiedenen Einsatzorten kommandierte. Dort wurden die Kriegsgefangenen zumeist als Zwangsarbeiter eingesetzt. ↑
In den Strafgefangenenlagern waren „reguläre“ Häftlinge untergebracht. Die Häftlinge wurden, gemäß der nationalsozialistischen Idee, dass es keine „unnützen Esser“ im Staat geben dürfe, zu Arbeiten in den Lagern eingesetzt. Besonders waren die Lager ein Element der Kriegswirtschaft. Die Lager unterstanden der Justiz. ↑
→ SA
Unter Ursprungsanstalten werden die psychiatrischen Versorgungseinrichtungen verstanden, in denen die Patientinnen und Patienten meist schon viele Jahre, oft auch über Jahrzehnte hinweg, untergebracht waren. Aus ihnen wurden sie abtransportiert und über die Institutionen der „Zwischenanstalten“ den Tötungsorten der „Aktion T4“ zugeführt und ermordet. ↑
Der Volksbund für das Deutschtum in Ausland war eine bereits seit der Weimarer Republik bestehende Organisation, die die Interessen der Deutschen im Ausland vertrat und die Idee eines Groß-Deutschland pflegte. ↑
Der Werwolf war eine militärische Untergrundbewegung am Ende des Zweiten Weltkrieges. Als im Herbst 1944 sich die Front immer weiter in Richtung der deutschen Reichsgrenzen vorschob, baute Heinrich Himmler in seiner Eigenschaft als Oberbefehlshaber des Ersatzheeres eine „Widerstandsbewegung in den deutschen Grenzgebieten“ auf, die durch gezielte Sabotageakte hinter der Front den Gegner schwächen sollte. Am 28. Oktober 1944 tauchte in einer Rede Heinrich Himmlers für diese Bewegung erstmals der Begriff Werwolf auf. Die SS sollte in der Folge Angehörige der Waffen-SS, der Hitlerjugend und der Wehrmacht in Kleinkampfgruppen, die zwischen vier und 20 Mann umfassten, im Guerillakampf ausbilden. Die „Werwölfe“ sollten nach dem Willen des Propagandaministers Joseph Goebbels mit aller Härte und rücksichtslos gegen Angehörige der Streitkräfte der Alliierten vorgehen. Allerdings konnte der Werwolf nur wenige Deutsche für diesen Kampf gewinnen und die Mehrzahl der Aktionen des Werwolfs richteten sich gegen Deutsche, die als „wehrunwillig“ galten, d.h. Soldaten, Amtsträger als auch Zivilisten, die die Aussichtslosigkeit des „Endkampfes“ erkannten und nicht weiter kämpfen wollten wurde ermordet. ↑
Das Winterhilfswerk (WHW) war ein durch Adolf Hitler 1933 ins Leben gerufene Projekt der NSV, das bedürftige Deutsche unterstützen sollte. Eine der wichtigsten Mittel des Winterhilfswerkes war das Sammeln von Spenden. Propagandistisch besonders wirksam war hier der „Eintopfsonntag“, der Spendengelder einbringen und die Volksgemeinschaft stärken sollte. Nach dem Rückgang der Arbeitslosigkeit wurden gesammelte Gelder vom Hilfswerk „Mutter und Kind“ sowie vom Lebensborn e. V. genutzt. ↑
weiblicher Reichsarbeitsdienst ↑
» siehe auch Reichsarbeitsdienst;
Zwangsarbeit war das wichtigste wirtschaftspolitische Mittel der Nationalsozialisten, um die industrielle Leistungsfähigkeit Deutschlands und insbesondere der Rüstungsbetriebe im Krieg aufrecht zu erhalten. Aufgrund der allgemeinen Mobilmachung befanden sich viele Männer im Kriegseinsatz, die bisher in der Industrie und Landwirtschaft gearbeitet hatten. Es galt daher die Lücken an Arbeitskräften zu füllen, wozu die Nationalsozialisten einerseits auf die Anwerbung von Freiwilligen zurückgriffen, konnten damit aber bei weitem nicht ausreichend Arbeitskräfte rekrutieren, weshalb man andererseits dazu überging, Menschen aus den besetzten Gebieten nach Deutschland zu verschleppen und sie als Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in der Wirtschaft einzusetzen. Hierbei wurden seit 1942 (Sauckel-Aktionen) teilweise ganze Familien oder auch die Bevölkerung ganzer Dörfer nach Deutschland transportiert, um sie dort vor allem in der Rüstungsproduktion einzusetzen. Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter hatten unter schwierigsten Umständen oftmals lebensgefährliche Arbeiten ohne ausreichende Schutzkleidung und -vorrichtungen zu verrichten. Sie waren in Lagern untergebracht, die von einzelnen Firmen (Firmenlager), oder von mehreren Betrieben (Gemeinschaftslager) errichtet wurden. Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in der Landwirtschaft, waren oftmals auf dem Bauernhof untergebracht, auf dem sie eingesetzt wurden. Der Einsatz der Zwangsarbeitskräfte wurde durch die zuständigen regionalen Arbeitsämterkoordiniert. Bei der Behandlung der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter kam die NS-Rassenlehre idealtypisch zum Ausdruck. Arbeiter aus westlichen Ländern wurden vergleichsweise gut behandelt und versorgt. Unterbringung, Behandlung und Versorgung der Frauen und Männer aus osteuropäischen Ländern war dagegen äußerst schlecht. Ähnliches gilt für die Kriegsgefangenen, die entgegen aller geltenden völkerrechtlichen Bestimmungen, ebenfalls als Zwangsarbeiter eingesetzt wurden, wobei westliche und osteuropäische Kriegsgefangene aufgrund der Rassedoktrin unterschiedlich behandelt wurden. Auch die Häftlinge der Konzentrations-, der Justizstrafgefangenen- und der Arbeitserziehungslager mussten in Betrieben Zwangsarbeit leisten. Insgesamt wurden Zwangsarbeiterinnen, Zwangsarbeiter, KZ-Häftlinge und Kriegsgefangene, besonders aus Osteuropa, in der zweiten Hälfte des Krieges verstärkt zu körperlichen harten und gefährlichen Arbeiten herangezogen. ↑
"Zwischenanstalten" (ZA) waren psychiatrische Versorgungseinrichtungen, die im Nationalsozialismus als Institutionen zwischen den Ursprungsanstalten und den Tötungsorten der „Aktion T4“ dienten. Sie verbanden jene Einrichtungen, in denen Patientinnen und Patienten meist schon viele Jahre, oft auch über Jahrzehnte hinweg, untergebracht waren, mit den Orten, an denen das Leben dieser der Psychiatrie anvertrauten Menschen ausgelöscht wurde. Darüber hinaus wurden die vorherigen „Zwischenanstalten“ nach dem Ende des zentralisierten Mordens auch selbst zu Orten des gezielten Tötens. Die „Zwischenanstalten“ waren damit über mehrere Jahre Orte des allgegenwärtigen Sterbens, der beabsichtigten Verwahrlosung und der Verschiebung von Menschen in den fast sicheren Tod. ↑