Die Hitlerjugend (HJ) war die Jugendorganisation der NSDAP. Sie nach dem Führer der NS-Bewegung, Adolf Hitler, benannt war. Bereits seit 1922 versuchte die NSDAP eine Jugendabteilung in ihrer Partei zu etablieren. Die Hitlerjugend war unterteilt in die Hitlerjugend und das Deutsches Jungvolk für männliche Kinder und Jugendliche sowie den Bund Deutscher Mädel und die Jungmädel für weibliche Kinder und Jugendliche.
Seit 1933 entwickelte sich die NS-Jugendorganisation schrittweise zum staatlichen Jugendverband, einen Status, den sie per Gesetz am 1. Dezember 1936 erreichte. Ein Kernelement der Jugendorganisation war, dass „Jugend durch Jugend geführt“ wird. Dieses Prinzip führte zu einer großen Attraktivität der Organisation unter Jugendlichen. Hauptzweck und Hauptaufgabe der HJ war die nationalsozialistische Indoktrinierung der Jungendlichen, was sowohl durch politische Schulung als auch durch körperliche Ertüchtigung erzielt werden sollte. Bis zum Beginn des Krieges stieg die Mitgliederzahl der HJ kontinuierlich an. Verzeichnete sie Ende 1932 lediglich 108.000 Mitglieder waren es 1933 bereits 2,3 Millionen. Bis zum 25. März 1939 stieg nicht zuletzt durch Verbot anderer Jugendverbände und die Einführung der Jugenddienstpflicht (Zwangsmitgliedschaft) die Mitgliederzahl der Hitlerjugend auf 8,7 Millionen Jugendliche an. Allerdings konnte eine lückenlose Erfassung aller deutschen Jugendlichen nie verwirklicht werden.
Die Hitlerjugend war hierarchisch organisiert. Deutsches Jungvolk und Hitlerjugend waren in 38 regional gegliederte Gebiete, Jungmädel und Bund Deutscher Mädel in Obergaue gegliedert. Sowohl Gebiete als auch Obergaue unterstanden der Reichsjugendführung, die wiederum dem Reichsjugendführer untergeordnet war.