Der Reichsarbeitsdienst (RAD) erfüllte im Dritten Reich zunächst eine wirtschaftspolitische Funktion. Seit dem 26. Juni 1935 mussten alle männlichen Deutschen zwischen 18 und 25 Jahre einen halbjährigen Arbeitsdienst als „Ehrendienst am Volke“ ableisten. Für Frauen war der Arbeitsdienst bis 1939 auf freiwilliger Basis geregelt. Der Arbeitsdienst sollte die „Volksgemeinschaft“ stärken, daher waren je rund 150 Männer in Arbeitslagern untergebracht, in deren Umgebung sie vornehmlich Landeskulturarbeiten, Forst- und Wegebauten und Hilfsarbeiten beim Bau der Reichsautobahn leisten mussten. Seit 1944 gehörten verstärkt auch militärische Arbeiten zum Dienst.