Zwangsarbeit war das wichtigste wirtschaftspolitische Mittel der Nationalsozialisten, um die industrielle Leistungsfähigkeit Deutschlands und insbesondere der Rüstungsbetriebe im Krieg aufrecht zu erhalten. Aufgrund der allgemeinen Mobilmachung befanden sich viele Männer im Kriegseinsatz, die bisher in der Industrie und Landwirtschaft gearbeitet hatten. Es galt daher die Lücken an Arbeitskräften zu füllen, wozu die Nationalsozialisten einerseits auf die Anwerbung von Freiwilligen zurückgriffen, konnten damit aber bei weitem nicht ausreichend Arbeitskräfte rekrutieren, weshalb man andererseits dazu überging, Menschen aus den besetzten Gebieten nach Deutschland zu verschleppen und sie als Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in der Wirtschaft einzusetzen. Hierbei wurden seit 1942 (Sauckel-Aktionen) teilweise ganze Familien oder auch die Bevölkerung ganzer Dörfer nach Deutschland transportiert, um sie dort vor allem in der Rüstungsproduktion einzusetzen. Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter hatten unter schwierigsten Umständen oftmals lebensgefährliche Arbeiten ohne ausreichende Schutzkleidung und -vorrichtungen zu verrichten. Sie waren in Lagern untergebracht, die von einzelnen Firmen (Firmenlager), oder von mehreren Betrieben (Gemeinschaftslager) errichtet wurden. Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in der Landwirtschaft, waren oftmals auf dem Bauernhof untergebracht, auf dem sie eingesetzt wurden. Der Einsatz der Zwangsarbeitskräfte wurde durch die zuständigen regionalen Arbeitsämterkoordiniert.
Bei der Behandlung der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter kam die NS-Rassenlehre idealtypisch zum Ausdruck. Arbeiter aus westlichen Ländern wurden vergleichsweise gut behandelt und versorgt. Unterbringung, Behandlung und Versorgung der Frauen und Männer aus osteuropäischen Ländern war dagegen äußerst schlecht. Ähnliches gilt für die Kriegsgefangenen, die entgegen aller geltenden völkerrechtlichen Bestimmungen, ebenfalls als Zwangsarbeiter eingesetzt wurden, wobei westliche und osteuropäische Kriegsgefangene aufgrund der Rassedoktrin unterschiedlich behandelt wurden. Auch die Häftlinge der Konzentrations-, der Justizstrafgefangenen- und der Arbeitserziehungslager mussten in Betrieben Zwangsarbeit leisten. Insgesamt wurden Zwangsarbeiterinnen, Zwangsarbeiter, KZ-Häftlinge und Kriegsgefangene, besonders aus Osteuropa, in der zweiten Hälfte des Krieges verstärkt zu körperlichen harten und gefährlichen Arbeiten herangezogen.