Die Erbgesundheitsgerichte (EGG) wurden 1934 im Rahmen des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) geschaffen und waren organisatorisch einem Amtsgericht angegliedert. Ihre Aufgabe war die Durchsetzung der nationalsozialistischen „Rassenhygiene“. In den EGG erfolgte die Bearbeitung und Entscheidung über die Anträge zur Zwangssterilisation von mehr als 300.000 Menschen.