Mit der Aussetzung der Grundrechte am 28. Februar 1933 durch Reichspräsident Paul von Hindenburg wurde die rechtliche Grundlage für die Errichtung nationalsozialistischer Konzentrationslager (KZ) geschaffen. Sie waren das wichtigste Instrument im Terrorsystem der Nationalsozialisten. 1933 gab es im Reich zunächst rund 100 frühe Lager sowie eine kleine Anzahl KZ-ähnlicher Einrichtungen, die der Internierung politisch Oppositioneller dienten. Sie wurden von der SA, später von der SS bewacht und waren auch der SS unterstellt. Die Funktion der Lager änderte sich während der NS-Herrschaft. Sie waren nun nicht mehr nur Haftort für die Opposition, sondern die Lager dienten der gezielten wirtschaftlichen Ausbeutung und systematischen Vernichtung aller Personen, die nach Willen der NS-Machthaber kein recht zu Leben hatten. Im deutschen Machtbereich gab es bis 1945 24 Hauptlager, die etwa 1000 Außenlager betrieben.