Das Amt für Volksgesundheit war eine der NSDAP zugehörige Organisation, die die Umsetzung der NS-Rassenlehre und Erbbiologie auf Gau- und Kreisebene zur Aufgabe hatte. Eingeführt wurden die Ämter Ende 1934 auf Kreis- und Gauebene. Träger waren die Deutsche Arbeitsfront (DAF) und die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV). Zudem bestand eine enge personelle Verflechtung zwischen den Ämtern für Volksgesundheit der DAF, der NSV und dem Nationalsozialistischen Deutschen Ärztebund (NSDÄB). Ihre Aufgabe war zum einen die rassische und erbbiologische Erfassung der Mitglieder verschiedener NS-Organisationen sowie der Bevölkerung im jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Zielsetzung der Ämter war die „rassische Reinhaltung“ und Aufwertung des „Volkskörpers“. Das Amt für Volksgesundheit war ein parteieigener Konkurrent der staatlichen Gesundheitsämter. Darüberhinaus führten die Ämter Schulungskurse für Mitglieder der Partei und ihrer Organisationen durch.