In den Strafgefangenenlagern waren „reguläre“ Häftlinge untergebracht. Die Häftlinge wurden, gemäß der nationalsozialistischen Idee, dass es keine „unnützen Esser“ im Staat geben dürfe, zu Arbeiten in den Lagern eingesetzt. Besonders waren die Lager ein Element der Kriegswirtschaft. Die Lager unterstanden der Justiz.