Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

In Frankfurt wird die Zonenbauordnung erlassen, 3. Juli 1891
Als Reaktion auf den Bauboom der Gründerzeit in Frankfurt am Main wird am 3. Juli 1891 auf Betreiben von Oberbürgermeister Franz Adickes (1846-1915) eine „Polizeiverordnung betr. das Bauen in der Außenstadt“, später auch „Frankfurter Zonenbauordnung“ genannt, erlassen. Bereits 1884 war eine undifferenzierte Bauordnung in Kraft getreten, die dem Mangel an Kleinwohnungen für die Arbeiter abhelfen und der wachsenden Bauspekulation Einhalt gebieten wollte.
Die neue, sozialpolitisch motivierte Bauordnung unterteilte die Außenbezirke der Stadt in unterschiedliche Zonen (Wohn-, Fabrik-, gemischte Viertel), deren Bebauung streng reglementiert wurde. Die geschlossene Straßenfront durfte nicht mehr als 40 Meter lang und 18 Meter hoch sein. Zudem galt, dass ein Haus nur maximal zwei bis vier Geschosse und ausreichende Zufahrten und Innenhöhe für Hintergebäude besitzen sollte. Durch die Auflagen hinsichtlich Raumausnutzung und Gebäudehöhe wurde die Spekulation abgeblockt und die in anderen Großstädten zur Verelendung ganzer Viertel führende Überbebauung verhindert.
Die Anlage von Volksparks, Sport- und Spielplätzen sorgte für Erholungsmöglichkeiten in den dichtbesiedelten Stadtteilen. Neue Ring- und Radialstraßen und öffentliche Verkehrsmittel gewährleisteten zudem eine gute Verkehrsverbindung zwischen der Stadt und den neuen Außenbezirken.
(UH)
- Belege
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 258, 262, 276, 279
- Städtebaureform 1865 - 1900. Von Licht, Luft und Ordnung in der Stadt der Gründerzeit, Hg. Juan Rodriguez-Lores/Gerhard Fehl Hamburg 1985
- Weiterführende Informationen
- Empfohlene Zitierweise
- „In Frankfurt wird die Zonenbauordnung erlassen, 3. Juli 1891“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/6765> (Stand: 16.8.2024)
- Ereignisse im Juni 1891 | Juli 1891 | August 1891
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