Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesta of the Landgraves of Hessen

1398 Januar 18

König Wenzel verschreibt Graf Diether von Katzenelnbogen die Reichslandvogtei in der Wetterau

Regest-Nr. 16170

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3717 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 4, Nr. 64⟩.
Document Description: Stark moderbeschädigt und aufgezogen.
Seal: Siegel ab.
Copies: Staatsarchiv Marburg, Katzenelnbogener Kopiar, 243, um 1430.
Prints: Bernhard, Antiquitates Wetteraviae, S. 290 ff.
Regesta: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium XIV, fol. 278v; Wenck, Hessische Landesgeschichte 1, Nr. 286; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 602 Nr. 2116.
Regestum
Frankfurt. - Wenzel, Römischer König und König zu Böhmen, befiehlt und verschreibt dem Grafen Diether von Katzenelnbogen auf Grund seiner Umsicht und der dem Reiche erwiesenen Dienste die Reichslandvogtei in der Wetterau (Wederibe) mit allem Zubehör für 7000 fl., wie sie zu Frankfurt oder Mainz gängig sind, die der König erhalten hat und worüber er quittiert. Damit der Graf die Landvogtei besser schirmen kann, erlaubt ihm der König kraft dieser Urkunde drei alte Tournosen von jedem Fuder Wein und anderer Kaufmannsware, die auf dem Rhein hinauf- oder hinabgeführt wird, zu erheben, und zwar einen Tournosen zu Mainz und zwei Tournosen zu Lahnstein oder wo es ihm sonst genehm ist. Der Graf, seine Frau Anna und ihre Erben sollen die Landvogtei mit Zubehör ohne Eintrag durch das Reich besitzen, bis sie die 7000 fl. zurückerhalten haben. Die Ablösung soll zwei Monate zuvor angezeigt werden. Nach Auszahlung der 7000 fl., die zu Frankfurt oder Mainz erfolgen soll, müssen der Graf oder seine Erben von der Landvogtei unverzüglich zurücktreten. Der König befiehlt Bürgermeistern, Schöffen, Räten und Bürgern der Städte Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar, dem Grafen als Reichslandvogt der Wetterau zu huldigen und ihm gehorsam zu sein, und weist geistliche und weltliche Fürsten, Grafen, freie Herren, Dienstleute, Ritter, Edelknechte, Städte und Gemeinden der Märkte und Dörfer an, den Grafen an der Erhebung der drei Tournosen nicht zu hindern, sondern ihn in ihrem Besitz zu schützen, wenn sie der Graf darum ersucht. Der König wird den Erzbischof und die Stadt Mainz veranlassen, einzuwilligen, daß der Graf die drei Tournosen ungehindert in Mainz oder Lahnstein erheben kann. Der König erteilt Graf Diether ferner die Vollmacht, alles, was von Kaisern und Königen von der Landvogtei verpfändset ist, einzulösen und so lange zu behalten, bis es das Reich wiederum von ihm einlöst; dies soll zu Mainz geschehen.
Siegel des Ausstellers.

Datum Wording

Geben zu Franckfort off dem Meyne 1398 uff den fritag vor sant Fabians und sant Sebastians tag im 35. Jahre des Böhmischen und im 22. des Römischen Reiches.

References

Place of Issue

Frankfurt a.M. (Stadt Frankfurt a.M.)

Granter

Wenzel, König

Recipient

Katzenelnbogen, Grafen, Diether VIII.

Name of Seal's Owner

Wenzel, König

Other Persons

Katzenelnbogen, Grafen, Anna, Frau Diethers VIII., verw. Gräfin von Nassau-Sonnenberg, geb. Gräfin von Nassau-Hadamar

Other Places

Böhmen · Mainz (Rheinland-Pfalz) · Lahnstein (Rhein-Lahn-Kreis) · Friedberg (Wetteraukreis) · Wetzlar (Lahn-Dill-Kreis) · Gelnhausen (Main-Kinzig-Kreis) · Wetterau · Rhein

Keywords

Tournosen · Verschreibungen · Pfandschaften, Auslösen von · Rückkaufsrechte · Ehefrauen · Landvogteien · Erzbischöfe · Bürgermeister · Schöffen · Räte · Bürger · Zölle · Handelsgüter · Ritter · Knechte · Märkte · Städte · Dörfer · Quittungen · Schutz und Schirm · Huldigungen · Kaiser · Könige

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 16170 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/16170> (Stand: 03.05.2024)