Regesten der Landgrafen von Hessen
1420 Dezember 21
Sühne zwischen Friedrich d.J. von Thüringen und Burkhard vom Haym
Regest-Nr. 8844
- Überlieferung
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Abschriften: Hauptstaatsarchiv Dresden, Cop. 33, Bl. 250. Regesten: Urkunden der Markgrafen von Meissen Abt. B 4, S. 70 Nr. 111. - Regest
- Landgraf Friedrich d.J. [von Thüringen] mach mit Burgharde vom Haym zu Westerhayn eine Sühne und Richtung wegen aller zwischen ihnen bestehenden Streitigkeiten und nimmt ihn zum Mann und Diener an. Burghard will ihm mit seinem Anteil am Schloß Westerhayn gegen jedermann Hilfe leisten mit Ausnahme des Erzbischofs Konrad von Mainz, des Landgrafen Ludwig von Hessen und seiner rechten Erbherren. Dafür verschreibt ihm Landgraf Friedrich jährlich 18 fl. aus der Kammer, verspricht ihm und seinen Erben Schadloshaltung für den Fall, daß er seine Hauptleute oder Amtleute und Volk zcu tegelichin kriegen auf das Schloß lege, und will, wenn Burghard jemandes Feind würde um seinetwillen, Leute auf seinen Anteil des Schlosses legen und ihm Hilfe leisten nach Erkenntnis von zweien seiner Räte und zwei Freunden Burghards.
Datum Wissinsee sabbato Thome apostoli anno domini millesimo CCCC vicesimo. - Nachweise
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Weitere Personen
Thüringen, Landgrafen, Friedrich IV. der Friedfertige · Haym, Burkhard von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Mainz, Erzbischöfe, Konrad III. von Dhaun
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Weitere Orte
Thüringen, Landgrafen · Meißen, Markgrafen · Westerhayn, Burg · Mainz, Erzbischöfe
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Sachbegriffe
Markgrafen · Sühne · Streitigkeiten, Beilegen von · Dienste, Eintritt in · Dienstgelder · Diener · Hilfe, militärische · Bündnisse, Ausnahme von · Erzbischöfe · Erbherren · Verschreibungen · Kammern · Erben · Schadlosbriefe · Öffnungsverträge · Amtleute · Hauptleute · Besatzungen, von Burgen · Feinde · Fehden · Räte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
UB Markgrafen von Meißen 4
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8844 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8844> (Stand: 26.04.2024)