Regesten der Landgrafen von Hessen
1432 November 2
Ludwig I. übernimmt die Vogtei über das Stift Hersfeld
Regest-Nr. 2940
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 403, BI. 112-113. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 288 Nr. 777. - Regest
- Hersfeld. - Albrecht. Abt, Albrecht, Dechant, und der Konvent des Stiftes Hersfeld erwählen Landgraf Ludwig [I.] und seine Söhne, Fürsten zu Hessen, zu Verwesern, Schützern und Schirmern ihres Stiftes und verbinden sich mit ihnen mit allen ihren Schlössern, Städten und Landen, die den Landgrafen jederzeit geöffnet sein sollen, ausgenommen Gebesee und Breitenbach, in denen das Stift mit den Fürsten von Thüringen und Meißen in Ganerbschaft sitzt. Sie geben den Landgrafen das Recht, hersfeldische Pfänder einzulösen und verpflichten sich, zu verpfändende Güter zuerst den Landgrafen anzubieten. Die Landgrafen sollen das Stift verantworten und verteidigen, aber es auch bei allen seinen Freiheiten und Rechten belassen. Bei Streitigkeiten soll ein von beiden Seiten eingesetztes Schiedsgericht nach Güte oder Recht entscheiden. Die Verschreibungen, die die Landgrafen denen von Hersfeld gegeben haben, sollen binnen zweier Jahre aufgehoben und zurückgegeben werden.
D. Hersfeld dominica die post festum Omnium sanctorum a. d. 1432. - Nachweise
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Weitere Personen
Hersfeld, Äbte, Albrecht von Buchenau · Hersfeld, Dekane, Albrecht · Hessen, Landgrafen, Ludwig I.
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Weitere Orte
Hersfeld, Stift · Gebesee · Breitenbach · Thüringen, Fürsten · Meißen, Fürsten
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Sachbegriffe
Äbte · Dekane · Konvente · Stifte · Verweser · Vogteien · Schutz und Schirm · Schlösser · Burgen · Städte · Öffnungsverträge · Rechte · Pfänder · Pfänder, Auslösen von · Güter · Freiheiten · Rechte · Streitigkeiten · Schiedsgerichte · Verschreibungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2940 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2940> (Stand: 16.05.2024)