Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 Oktober 29

Diethard von Rolshausen erhält eine Gülte aus Allendorf an der Lumda

Regest-Nr. 7762

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Rolshausen, 6 Allendorf, kanzelliert, angehängtes Siegel fehlt.
Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 49v-50r.
Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Rolshausen, 6 Allendorf, mit angehängtem Siegel des Diethard von Rolshausen.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 33 f., Nr. 130.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß der Hofmeister seiner Mutter und sein Rat Diethard von Rolshausen ihm die Verschreibung, die er wegen 300 Rheinischen Gulden auf den dritten Teil des Gerichts Steinbach sowie über 400 Rheinische Gulden und 20 Gulden jährlicher Gült auf denen von Nidda hatte, zurückgegeben hat. In Ansehung treuer Dienste, die er und sein Sohn Kunzmann ihm erzeigt haben, belehnt er ihn mit 29 Gulden Marburger Währung aus der Bede zu Allendorf an der Lumda, aber erst an St. Martin im kommenden Jahr beginnend, die der dortige Rentmeister zahlen soll. Außerdem belehnt er Diethard und Kunzmann mit Haus und Schloß Nordeck samt namentlich genannten Güterstücken, die Diethard selbst pfandweise innehatte. Sie sind verpflichtet, Schloß Nordeck baulich zu unterhalten und weder Krieg noch unbillige Fehde gegen den Landgrafen, dessen Offenhaus es bleiben soll, daraus zu führen. Die Lösung der 29 Gulden mit 700 guten Rheinischen Gulden bleibt vorbehalten.
Fritage nach sant Symon und Juden tage.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Rolshausen, Diethart von · Hessen, Landgrafen, Anna, Frau Heinrichs III., geb. Gräfin von Katzenelnbogen · Rolshausen, Kunzmann von

Weitere Orte

Steinbach, Gerichte · Nidda · Marburg, Währung · Allendorf/Lumda, Bede · Nordeck, Burg

Sachbegriffe

Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Hofmeister · Mütter · Hofhaltungen, weibliche · Währungen, Rheinische Gulden · Gulden, Rheinische · Gülten, jährliche · Bede · Gerichte · Verschreibungen · Pfänder, Auslösen von · Dienste, treue · Lohn · Söhne · Verwandte · Währungen, Marburger · Burgen · Schlösser · Pfandschaften · Instandhaltungsverpflichtungen · Kriege · Fehden, unbillige · Öffnungsverträge · Öffnungsrechte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7762 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7762> (Stand: 01.05.2024)