Regesten der Landgrafen von Hessen
1490 Januar 1
Die Brüder von Wehrda erhalten die Wüstung Angenrod
Regest-Nr. 7672
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 42r-v . Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 26 f., Nr. 104. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Brüder Konrad (Cordt, Conraith.) und Thomas (Dam.) von Wehrda gen. Nodung mit der Wüstung Angenrod samt Zubehör, dem Zehnten zu Angenrod und Ripperod (wüst) samt Zubehör, den Gütern zu Angenrod, die ihr +Vater Henne Nodung mit Zustimmung des +Landgrafen Heinrich III. und seiner Vorfahren mit dem Deutschen Orden zu Marburg gegen den Zehnten zu Heimertshausen getauscht hatte, außerdem sechs Gulden Geld Jahrgült vom Zoll zu Speckswinkel bis zur Belehnung mit einem gleichwertigen Gut, einem Drittel des Zehnten zu Seibelsdorf, die Kurt von Bicken besaß und ihrem +Vater Hen Nodung zu Lehen aufgetragen hatte, dem halben Zehnten zu Ohmes, einem Gut zu Gleimen bei Neustadt hinter der Nellenburg samt Zubehör, wie ihr +Vater Hen Nodung sie von den Vorfahren und danach die Brüder vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trugen, als Burg- und Mannlehen.
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Wortlaut der Datierung
heiligen nuwen jars tag.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Weitere Personen
Nodung von Wehrda, Henne · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Bicken, Kurt [II.] von
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Weitere Orte
Angenrod (Gem. Alsfeld) · Angenrod (Gem. Alsfeld), Zehnte · Ripperod, Wüstung · Marburg, Deutscher Orden · Heimertshausen, Zehnte · Speckswinkel, Zoll · Seibelsdorf, Zehnte · Ohmes, Zehnte · Gleimen, Gut · Neustadt · Nellenburg
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Sachbegriffe
Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Lehensreverse · Brüder · Väter · Verwandte · Söhne · Wüstungen · Zehnte · Lehen, erbliche · Deutscher Orden · Gülten, jährliche · Zölle · Burglehen · Mannlehen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7672 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7672> (Stand: 02.05.2024)