Regesten der Landgrafen von Hessen
1498 Dezember 28
Werner Spiegel erhält einen Anteil am Zoll in Treysa
Regest-Nr. 7875
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, Spiegel von Pickelsheim, 3 Ahusen, angehängtes Siegel fehlt. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 92r. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 66, Nr. 256. - Regest
- Marburg. -Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Werner Spiegel, Erbmarschall des Stifts Paderborn, aus besonderer Gnade und wegen treuer nützlicher Dienste mit 20 Rheinischen Gulden Geld oder Goldwährung aus dem Zoll zu Treysa als Mannlehen. Gegen den Bischof von Paderborn besteht keine Dienstverpflichtung. Nach Werners Tod können die 20 Gulden mit 200 Rheinischen Gulden abgelöst werden. Seine Erben sollen sie dann auf Erbe und Gut nächst dem Fürstentum anlegen oder mit Eigengut widerlegen und zu Lehen empfangen.
tage Innocentium. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Marburg · Paderborn, Stift · Paderborn, Bischöfe · Treysa, Zoll
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Lehensreverse · Erbmarschälle · Stifte · Dienste, treue · Währungen, Rheinische Gulden · Gulden, Rheinische · Zölle · Währungen, Goldgulden · Mannlehen · Bischöfe · Erben · Güter · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von · Eigengüter
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7875 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7875> (Stand: 27.04.2024)