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Regesta of the Landgraves of Hesse

1490 Januar 8

Die von Buseck erhalten die Burg Alten-Buseck

Regest-Nr. 7685

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Darmstadt, A 5, Nr. 45/8, angehängtes Siegel fehlt.
Revers: Staatsarchiv Darmstadt, A 5, Nr. 45/9, mit angehängtem beschädigten Siegel des Werner von Buseck.
Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 63r-v.
Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 43, Nr. 167.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Vettern und Brüder Werner, Heinrich, Werner und Johann von Buseck mit der Burg zu Alten-Buseck und dem halben Zehnten zu Wieseck samt Zubehör, wie ihre +Vorfahren und sie diese von den +Vorfahren des Landgrafen zu Lehen trugen, als Mannlehen. Außerdem erhalten sie einen Burgsitz zu Staufenberg mit Zubehör, den ebenfalls ihre +Vorfahren besaßen. Die Burg Alten-Buseck soll Offenhaus des Landgrafen bleiben. Wenn sie die Burg versetzen oder verkaufen müssen, hat der Landgraf ein Vorkaufsrecht. Falls dies nicht wahrgenommen wird, haben sie die Burg an ihre gnossen abzugeben, die sie dann wieder als Lehen empfangen müssen.
Fritag nach der heiligen drier konige tage.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Buseck, Werner von · Buseck, Heinrich von · Buseck, Johann [IV.] von

Other Places

Alten-Buseck (Gem. Buseck), Burg · Wieseck, Zehnte · Staufenberg

Keywords

Lehen · Belehnungen · Lehensurkunden · Vettern · Brüder · Verwandte · Burgen · Zehnte · Lehen, erbliche · Mannlehen · Burgsitze · Öffnungsverträge · Öffnungsrechte · Pfandschaften · Lehen, Auslösen von · Verkäufe · Vorkaufsrechte · Genossen, Verkauf an

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Wolf, Lehensurkunden 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 7685 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7685> (Stand: 25.05.2026)