Regesten der Landgrafen von Hessen
1501 Januar 11
Wilhelm II. setzt die Rückzahlung einer Schuld aus
Regest-Nr. 3289
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 9, Nr. 42/, Bl. 119; Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 64, Bl. 70v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 420/421 Nr. 1085 und S. 572 Nr. 1466. - Regest
- Rüsselsheim. - Landgraf Wilhelm [II.] bekundet, daß Erzbischof Hermann sich gegenüber Landgraf Wilhelm [III.] d.J. verpflichtet hatte, ihm zur Abtragung der 30000 fl., die das Stift Köln Landgraf Wilhelm [III.] d.J. schuldete, jährlich 1000 fl. zu zahlen, die dem Landgrafen demgemäß auf die westfälischen Ämter, Schlösser und Städte Volkmarsen, Medebach, Schmallenberg, Hallenberg und Winterberg verschrieben waren. Dem Aussteller als Erben Landgraf Wilhelms [III.] d.J. stehen diese 1000 fl. nunmehr zu. Er ist jedoch mit Erzbischof Hermann übereingekommen, zu dessen Lebzeiten diese 1000 fl. jährlich nicht weiter einzufordern, sondern sie bis nach seinem Tode anstehen zu lassen. Die für diese Zahlung geleisteten Bürgschaften der genannten Städte sollen daher nicht ungültig, sondern nur für die Zeit des Aufschubs ausgesetzt sein. Nach dem Tode Erzbischof Hermanns sind diese 1000 fl. wiederum jährlich zahlbar.
Siegel des Ausstellers.
Rüsselsheim auf montag nach der heiligen dreyer konige tag 1501. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Köln, Erzbischöfe, Hermann IV. von Hessen · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.
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Weitere Orte
Rüsselsheim · Köln, Erzbischöfe · Köln, Stift · Volkmarsen · Medebach · Schmallenberg · Hallenberg · Winterberg
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Sachbegriffe
Erzbischöfe · Schulden · Schulden, Begleichen von · Ämter · Burgen · Schlösser · Städte · Stifte · Pfänder · Erben · Schulden, Stundung von · Zahlungen · Bürgschaften · Landgrafenitinerar
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3289 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3289> (Stand: 29.04.2024)