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Regesten der Landgrafen von Hessen

1500 Februar 29

Stadt und Gemeinde Gießen huldigt Wilhelm II.

Regest-Nr. 4791

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 22, Bl. 42.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 559, Nr. 1424; Ebel, Archiv Gießen, S. 103 Nr. 18.
Regest
[Marburg. -] Landgraf Wilhelm II. bekundet, daß ihm nach dem Tode seines Vetters Landgraf Wilhelm III. Bürgermeister, Schöffen, Rat und ganze Gemeinde der Stadt Gießen Erbhuldigung geleistet und er ihnen zugesagt hat, sie bei allen ihren guten Gewohnheiten, Freiheiten und Rechten, wie sie die von seinen Vorfahren, den Fürsten zu Hessen, hergebracht haben, zu behalten.
Siegel des Ausstellers.
Marburg 1500 sambstags post Mathie.
De mandato domini lantgravii Johannes Muth utriusque juris doctor cancellarius subscripsit
.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Weitere Orte

Gießen · Gießen, Bürgermeister · Marburg

Sachbegriffe

Landgrafenitinerar · Bürgermeister · Schöffen · Räte · Gemeinden · Städte · Vettern · Verwandte · Erbherren · Erbhuldigungen · Erben · Freiheiten · Gewohnheiten · Rechte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4791 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4791> (Stand: 04.05.2026)