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Regesta of the Landgraves of Hesse
1500 Februar 29
Stadt und Gemeinde Gießen huldigt Wilhelm II.
Regest-Nr. 4791
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 22, Bl. 42. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 559, Nr. 1424; Ebel, Archiv Gießen, S. 103 Nr. 18. - Regestum
- [Marburg. -] Landgraf Wilhelm II. bekundet, daß ihm nach dem Tode seines Vetters Landgraf Wilhelm III. Bürgermeister, Schöffen, Rat und ganze Gemeinde der Stadt Gießen Erbhuldigung geleistet und er ihnen zugesagt hat, sie bei allen ihren guten Gewohnheiten, Freiheiten und Rechten, wie sie die von seinen Vorfahren, den Fürsten zu Hessen, hergebracht haben, zu behalten.
Siegel des Ausstellers.
Marburg 1500 sambstags post Mathie.
De mandato domini lantgravii Johannes Muth utriusque juris doctor cancellarius subscripsit. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.
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Other Places
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Keywords
Landgrafenitinerar · Bürgermeister · Schöffen · Räte · Gemeinden · Städte · Vettern · Verwandte · Erbherren · Erbhuldigungen · Erben · Freiheiten · Gewohnheiten · Rechte
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4791 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4791> (Stand: 04.05.2026)

