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Regesten der Landgrafen von Hessen
1498 April 2
Erbeinung zwischen Köln und Hessen
Regest-Nr. 3259
- Überlieferung
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Ausfertigung: A: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 774 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 49, Nr. 21〉.
B: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4172 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 77, Nr. 64〉.Stückbeschreibung: B: Membran und Schrift gut erhalten (lt. Findbuch). Siegel: Siegel gut erhalten (lt. Findbuch). Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 9, Nr. 1/, Bl. 9-11. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 403 Nr. 1044. - Regest
- Kassel. - Erzbischof Hermann von Köln und Landgraf Wilhelm [II.] der Mittlere schließen mit Wissen und Willen des Kapitels und Stiftes Köln und der Stände des Fürstentums Hessen eine Erbeinung, in der sie sich gegenseitig Schutz und Hilfe zusagen und das Verfahren bei Austragung von Rechtshändeln zwischen beiden Seiten festlegen. Von dieser Einung nehmen sie den Kaiser und ihre bisherigen Bündnisverwandten aus.
Siegel der beiden Aussteller und des Kölner Domkapitels. -
Wortlaut der Datierung
Kassel am montage nach dem sontage Judica 1498.
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
Köln, Erzbischöfe, Hermann IV. von Hessen · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.
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Siegler
Köln, Erzbischöfe, Hermann IV. von Hessen · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Köln, Domkapitel
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Erzbischöfe · Kapitel · Stifte · Stände · Erbeinungen · Schutz und Schirm · Bündnisse · Bündnisse, Ausnahme von · Rechtshändel · Hilfe, juristische · Kaiser · Bündnisverwandte · Landgrafenitinerar
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3259 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3259> (Stand: 21.05.2026)

