Regesta of the Landgraves of Hessen
1493 Mai 29
Kurt Kreisel erhält die Mühle in Borken
Regest-Nr. 6590
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 149, Bl. 100. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 865 Nr. 2247. - Regestum
- Landgraf Wilhelm III. verleiht die neue Mühle zu Borken auf 10 Jahre an Kurt Kreisel und seine Erben mit der Verpflichtung, sie instand (in Bau und Besserung) zu halten. Dafür soll er jährlich entrichten: 40 Viertel guten Korns in 4 Terminen zu je 10 Vierteln zu jeder Fronfaste. Er soll ferner dem Landgrafen jährlich 10 Schweine mästen, die er ihm zu Michaelis liefern und zu Neujahr wieder abholen lassen wird. Für die Sommermast von 6 Schweinen soll Kreisel 3 fl. in Gold oder Goldwährung, wie sie dann zu Marburg üblich ist, zahlen. Außerdem muß er die üblichen Gefälle entrichten und in das landgräfliche Haus zu Borken liefern. Die bauliche Unterhaltung der Mühle während dieser 10 Jahre obliegt Kreisel und seinen Erben, doch wird ihm der Landgraf das dazu benötigte Holz und Gerät jederzeit zuführen lassen. Er weist außerdem seine Amtleute zu Borken an, weidegenge und gruntbuwe auf landgräfliche Kosten machen zu lassen, wie er es bei den anderen Müllern in dieser Mühle auch getan hat. Die Mahlgäste soll Kreisel gerecht behandeln (zcyrnlicher mais gerach und rechte thun), sie mit Mahlgebühr (molter) und Lohn nicht überfordern, sondern sie bei dem Herkommen halten.
Siegel des Ausstellers.
Am mitwochen nach dem heiligen Pfinxstage a. d. 1493.
In gleicher Weise ist Hentze Schaden die Mühle zu Gombeth für 34 Viertel Korn und die gleiche Anzahl Schweine verliehen worden. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Kreisel, Kurt · Schaden, Hentze
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Other Places
Borken, Mühle · Marburg · Borken, landgräfliches Haus · Borken, Amtleute · Gombeth, Mühle
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Keywords
Mühlen · Erblehen · Müller · Mahlgäste · Mahlgebühren · Instandhaltungsverpflichtungen · Abgaben, Getreide · Korn · Schweine, Mast von · Abgaben, Vieh · Zahltermine · Abgaben, Ablösung in Geld · Gold · Währungen, Goldgulden · Gefälle · Häuser, landgräfliche · Baukosten · Erben · Bauholz · Baugeräte · Amtleute · Lohn · Herkommen, altes
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6590 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6590> (Stand: 16.05.2024)