Regesta of the Landgraves of Hessen
1427 Dezember 6
Johann von Fulda verpfändet verschiedene Städte an Ludwig I. und Mainz
Regest-Nr. 3390
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 11, Nr. 44, BI. 102v-103v. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 486/487 Nr. 1238. - Regestum
- Frankfurt. - Erzbischof Konrad von Mainz und Landgraf Ludwig [I.] bekunden, daß Abt Johann, Dekan Heinrich und der Konvent des Stiftes Fulda ihnen die Städte und Schlösser Fulda, Burg und Stadt, halb, Hünfeld halb, Lauterbach ganz, Brückenau ganz, Schildeck halb und Rockenstuhl und Geisa zu je zwei Teilen verpfändet haben. Sie schließen darüber folgende Einung: Keine Seite wird etwas unternehmen, um die andere aus diesen Schlössern und Städten zu verdrängen, um sie alleine für sich zu haben, sie wollen vielmehr immer alles daran setzen, daß sie beide Pfandinhaber bleiben. Bringt einer von ihnen etwas von weiteren fuldischen Schlössern, Städten, Landen und Leuten an sich, soll es ebenfalls gemeinsam sein und jeder die Kosten zur Hälfte tragen. Für diese neuen Erwerbungen sollen dann die erforderlichen Burgfrieden abgeschlossen werden.
Siegel beider Aussteller.
Frankfurt 1427 in die sancti Nicolai episcopi. - References
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Other Persons
Mainz, Erzbischöfe, Konrad III. von Dhaun · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Fulda, Fürstäbte, Johann I. von Merlau · Fulda, Dekane, Heinrich [I.]
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Other Places
Frankfurt · Mainz, Erzbischöfe · Fulda, Fürstäbte · Fulda, Dekane · Fulda, Konvent · Fulda, Stadt · Fulda, Burg · Hünfeld · Lauterbach · Brückenau · Schildeck · Rockenstuhl · Geisa · Fulda, Stift
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Keywords
Erzbischöfe · Äbte · Dekane · Konvente · Stifte · Städte · Burgen · Schlösser · Pfänder · Pfandschaften · Einungen · Pfandinhaber · Kosten · Kostenübernahmen · Erwerbungen · Burgfrieden
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3390 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/3390> (Stand: 16.05.2024)