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Regesta of the Landgraves of Hesse
1500 Februar 24
Heimfall der trierischen Lehen nach Tod Wilhelm III.
Regest-Nr. 4762
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 12, Nr. 54, Bl. 127. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 545, Nr. 1383. - Regestum
- [Ehrenbreitenstein]. - Erzbischof Johann von Trier befiehlt Schultheiß, Schöffen und Bürgern von St. Goarshausen, in Zukunft nur noch ihm als ihrem rechtmäßigen Herrn und keinem anderen zu gehorchen, da der Flecken mit Gerichten, Rechten, Leuten, Renten und Gülten von seinen Vorgängern den Grafen von Katzenelnbogen und danach auf Grund freundschaftlicher Zuneigung dem Landgraf Heinrich [III.] und seinem Sohn Wilhelm [III.] zu Lehen gegeben worden ist. Nachdem nun Landgraf Wilhelm gestorben ist, ist dieses Lehen an das Erzstift heimgefallen. Er begehrt ihre Antwort, wie sie sich zu verhalten gedächten.
Ehrenbreitstein unter dem Sekret des Ausstellers. uff sanct Mattys tag apostoli a. etc. 99 nach Trierer Stil. - References
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Other Persons
Trier, Erzbischöfe, Johann II. von Baden · Katzenelnbogen, Grafen · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Other Places
Ehrenbreitenstein · St. Gorashausen · Katzenelnbogen, Grafen · Trier, Erzbischöfe
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Keywords
Erzbischöfe · Schultheiße · Schöffen · Bürger · Herren, rechtmäßige · Flecken · Gerichte · Rechte · Leute · Renten · Gülten · Grafen · Lehen · Lehen, Heimfall von · Erzstifte
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4762 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4762> (Stand: 31.05.2026)

