Regesten der Landgrafen von Hessen
1493 Oktober 12
Philipp von Bicken erhält eine Gülte in Biedenkopf
Regest-Nr. 7712
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Bicken, 1 Biedenkopf , mit angehängtem Siegel. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 64r. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 44, Nr. 169. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Ritter Philipp von Bicken zugleich wegen seines Vetters Kurt von Bicken mit sechs Mark Geld zu Biedenkopf als Burglehen und den Patronatsrecht zu Gladenbach, einem Viertel Zehnten zu Hörnsheim, den Zehnten zu Weidenhausen und Volpertshausen (wüst) samt Zubehör sowie einem Gut zu (Großen-)Linden, den Zehnten zu Gilbertshausen (wüst) und Sinkershausen, den Zehnten, wegen derer die von Wieseck Mannen der von Bicken sind, nämlich zu Vollnkirchen und Weidenhausen, als Mannlehen, wie seine +Vorfahren und er sie von den +Vorfahren und dem Vater des Landgrafen zu Lehen trugen.
Sonnobent nach sant Dionisy tage. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Bicken, Philipp [II.] von · Bicken, Kurt [II.] von · Wieseck, die von
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Weitere Orte
Biedenkopf · Gladenbach, Patronatsrechte · Hörnsheim, Zehnte · Weidenhausen, Zehnte · Volpertshausen, Wüstung · Großen-Linden · Gilbertshausen, Zehnte · Sinkershausen · Vollnkirchen
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Lehensurkunden · Ritter · Vettern · Verwandte · Gelder · Gülten · Patronatsrechte · Burglehen · Zehnte · Wüstungen · Mannlehen · Lehen, erbliche
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehensurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7712 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7712> (Stand: 11.05.2024)