Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1493 Oktober 12

Philipp von Bicken erhält eine Gülte in Biedenkopf

Regest-Nr. 7712

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Bicken, 1 Biedenkopf , mit angehängtem Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 64r.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 44, Nr. 169.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Ritter Philipp von Bicken zugleich wegen seines Vetters Kurt von Bicken mit sechs Mark Geld zu Biedenkopf als Burglehen und den Patronatsrecht zu Gladenbach, einem Viertel Zehnten zu Hörnsheim, den Zehnten zu Weidenhausen und Volpertshausen (wüst) samt Zubehör sowie einem Gut zu (Großen-)Linden, den Zehnten zu Gilbertshausen (wüst) und Sinkershausen, den Zehnten, wegen derer die von Wieseck Mannen der von Bicken sind, nämlich zu Vollnkirchen und Weidenhausen, als Mannlehen, wie seine +Vorfahren und er sie von den +Vorfahren und dem Vater des Landgrafen zu Lehen trugen.
Sonnobent nach sant Dionisy tage.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Bicken, Philipp [II.] von · Bicken, Kurt [II.] von · Wieseck, die von

Weitere Orte

Biedenkopf · Gladenbach, Patronatsrechte · Hörnsheim, Zehnte · Weidenhausen, Zehnte · Volpertshausen, Wüstung · Großen-Linden · Gilbertshausen, Zehnte · Sinkershausen · Vollnkirchen

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Lehensurkunden · Ritter · Vettern · Verwandte · Gelder · Gülten · Patronatsrechte · Burglehen · Zehnte · Wüstungen · Mannlehen · Lehen, erbliche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehensurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7712 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7712> (Stand: 28.04.2024)