Regesten der Landgrafen von Hessen
1497 November 19
Das Dorf Hausen verkauft eine Weide an die Antoniter in Grünberg
Regest-Nr. 10440
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, A 3 Grünberg Antoniter, 34. Stückbeschreibung: Pergament. Siegel: 2 Rundsiegel anhängend, grünes Wachs in naturfarbener Schüssel. 1. Des Balthasar, leicht beschädigt und abgegriffen, 2,4 cm Vollwappen, im Schild schreitendes Lamm, auf dem Helm wachsendes Lamm, Umschrift unkenntlich [...]; 2. Des Eberhard, 2,6 cm Vollwappen, im Schild Dreieck mit doppelter Grundlinie und Stern in der Mitte, auf dem Helm zwischen Büffelhörnern Sparren, darüber Stern, Umschrift: S' ** eberhart stumel. Abschriften: Universitätsbibliothek Gießen, Hs. 484/100, Bl. 30r-31r (gleichzeitig). Regesten: Murhardtsche Landesbibliothek Kassel, 2° Ms. Hass. 176, Bl. 68r (1581), dazu Randvermerk (17. Jahrhundert): ist abzuloßen; Staatsarchiv Marburg, R 26, Bl. 51v (18. Jahrhundert); Scriba, Regesten Urkunden Hessen 2, Nr. 2667; Eckhardt, Die oberhessischen Klöster 3, 1, S. 498 f. Nr. 698. - Regest
- Die Heimbürgen (heymbergen) Tylhenne (und) Martin Schneider (Schnider) und die ganze Gemeinde des Dorfes Hausen (Husen) unter Schiffenberg verkaufen nach vorgehabtem Rat über allen ihnen "einfallenden" Schaden für bezahlte 100 rheinische Gulden an Gold wiederkäuflich jeweils zu Martini den "würdigen und geistlichen Herren und Brüdern" des Hauses St. Antonii zu Grünberg (Gronen-) und allen ihren Nachfolgern ihre gemeine Weide in der Oberweide, die gemeine Weide in der Nieder(-weide) und die gemeine Weide unter dem Dorf, die an des Pfarrer (pherrers) Wiese stößt, welche niemandem verschrieben, versetzt und verpfändet sind. Diese Weiden haben die Käufer den Ausstellern gegen einen jährlich nach Grünberg (Grunen-) in die gemeine Chorpräsenz zu liefernden Zins von 5 Gulden Frankfurter Währung wieder geliehen. Bei Säumnis in der Zinszahlung können die Empfänger sich an den Weiden schadlos zu halten und diese verkaufen, versetzen, scheren und nehmen mit oder ohne Gericht. Bei Beeinträchtigung im Zinsempfang müssen die Aussteller den Empfängern den Schaden ersetzen. Tun sie das nicht, so können die Herren alle ihre Güter, Pfand und fahrende Habe in Holz, Feld, Wasser und Weide, an allen Stätten, wo sie die haben mögen, ohne alles Notrecht und Klagerecht angreifen, wogegen sich die Aussteller keiner Rechtsmittel bedienen dürfen. Sie geloben, dies alles einzuhalten.
Siegler: die "achtbaren und ehrbaren" Balthasar Schrautenbach (Scruten), Rentmeister ihres gnädigen Herrn Landgrafen Wilhelm (III. von Hessen) zu Gießen (zcun Giesßen), und Eberhard Stümmel (Ebert Stomel), Amtmann zu Gleiberg (Gliperg) ihres gnädigen Junkers (des Grafen) zu Nassau (Nassaw). -
Wortlaut der Datierung
Gegeben nach der geburt Cristi (...) 1497 (...), uff sanct Elizabeth tag, der heyligen frauwen.
- Nachweise
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Aussteller
Tylenhenne, Heimbürge in Hausen · Schneider, Martin, Heimbürge in Hausen
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Hausen (Lkr. Gießen) · Schiffenberg (Lkr. Gießen) · Grünberg (Lkr. Gießen) · Frankfurt a.M. (Stadt Frankfurt a.M.) · Gießen (Lkr. Gießen) · Gleiberg (Lkr. Gießen)
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Sachbegriffe
Heimbürgen · Dörfer · Verkäufe · Weiden · Abschlagszahlungen · Währungen, Rheinische Gulden · Rückkaufsrechte · Flurnamen · Pfandschaften · Verschreibungen · Zinsen · Währungen, Frankfurter · Mönche, Antoniter · Rechtsmittel, Verweigerte · Rentmeister · Amtmänner
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Eckhardt, Klosterarchive 7
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 10440 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10440> (Stand: 07.05.2024)