Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1491 Dezember 22

Die Brüder Löw von Steinfurth erhalten Gelder aus der Rente in Gießen

Regest-Nr. 7791

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: wohl ehemals Staatsarchiv Darmstadt, Kriegsverlust 1944.
Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Darmstadt, mit angehängtem Siegel des Philipp Löw von Steinfurth.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 66v.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 46, Nr. 176.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Brüder Philipp und Ludwig Löw von Steinfurth mit acht Gulden Geld oder in Gießen gängiger Währung aus den Renten, Zinsen und Gefällen zu Gießen, wie sie ihre Vorfahren und ihr +Vater von den Vorfahren, dem +Vater und dem Landgrafen Wilhelm selbst zu Lehen trugen, vorbehaltlich der Ablösung mit 80 Gulden, die dann innerhalb zweier Monate auf ihrem Eigentum nächst dem Fürstentum wieder an gelegt und zu Lehen empfangen werden sollen, als Mann- und Burglehen.
Donerstag nach sant Thomas tag der heiligen aposteln.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Löw von Steinfurth, Philipp · Löw von Steinfurth, Ludwig

Weitere Orte

Gießen, Währung · Gießen, Rente · Gießen, Gefälle

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Lehensreverse · Brüder · Verwandte · Lehen, erbliche · Währungen, Gießener · Renten · Zinsen · Gefälle · Lehen, Auslösen von · Lehen, Auftrag als · Eigengüter · Mannlehen · Burglehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehensurkunde 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7791 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7791> (Stand: 30.04.2024)