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Regesten der Landgrafen von Hessen
1492 Mai 7
Johann Schwertzel erhöht die Pfandsumme auf sein Lehen
Regest-Nr. 8172
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, K 17 fol. 66v-67v. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 141 Nr. 571. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß er früher seinem Amtmann zu Rüsselsheim und Rat Johann Schwertzel das Dorf Willingshausen unter der Bedingung zu Lehen gegeben hatte, daß, wenn das Dorf ohne Lehenerben heimfallen sollte, er dafür den Erben 481 Gulden zahlen würde. Nun hat Johann Schwertzel sechs Gulden der dortigen Bede für 100 Gulden mit Willen des Landgrafen eingelöst. Landgraf Wilhelm verspricht daher, auch diese Summe den Erben auszuzahlen.
Montage nach dem sontage Misericordia domini. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Schwertzell von Willingshausen, Johann
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Weitere Orte
Rüsselsheim, Amtmänner · Willingshausen, Dorf · Willingshausen, Bede
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Sachbegriffe
Amtmänner · Räte · Dörfer · Lehen · Belehnungen · Lehen, Auslösen von · Lehen, Heimfall von · Bede · Erben
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8172 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8172> (Stand: 31.05.2026)

