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Regesta of the Landgraves of Hesse

1492 Mai 7

Johann Schwertzel erhöht die Pfandsumme auf sein Lehen

Regest-Nr. 8172

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, K 17 fol. 66v-67v.
Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 141 Nr. 571.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß er früher seinem Amtmann zu Rüsselsheim und Rat Johann Schwertzel das Dorf Willingshausen unter der Bedingung zu Lehen gegeben hatte, daß, wenn das Dorf ohne Lehenerben heimfallen sollte, er dafür den Erben 481 Gulden zahlen würde. Nun hat Johann Schwertzel sechs Gulden der dortigen Bede für 100 Gulden mit Willen des Landgrafen eingelöst. Landgraf Wilhelm verspricht daher, auch diese Summe den Erben auszuzahlen.
Montage nach dem sontage Misericordia domini.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Schwertzell von Willingshausen, Johann

Other Places

Rüsselsheim, Amtmänner · Willingshausen, Dorf · Willingshausen, Bede

Keywords

Amtmänner · Räte · Dörfer · Lehen · Belehnungen · Lehen, Auslösen von · Lehen, Heimfall von · Bede · Erben

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Wolf, Lehenurkunden 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 8172 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8172> (Stand: 30.05.2026)