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Regesten der Landgrafen von Hessen

1494 Mai 23

Hermann Hund von Saulheim erhält das Lehen seines Vaters

Regest-Nr. 7941

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Darmstadt, angehängtes Siegel fehlt.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 123r.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 88 Nr. 348.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Hermann Hund von Saulheim zugleich für die Kinder seiner Base Ottilie, Kuno von Wallbrunn für seine +Frau und Jakob Kranich von Kirchheim mit seinen Erben mit Anteilen an den Zehnten zu Bechtolsheim und namentlich benannten Güterstücken zu Mannlehen, wie sie der +Friedrich Hund von Saulheim, Vater Hermanns, wegen seiner +Schwester Ottilie, Kuno von Wallbrunn wegen seiner +Frau und Jakob Kranich zugleich für seine Erben vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trugen.
Fritag nach dem heiligen pfinxttage.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hund von Saulheim, Hermann · Hohenstein, Ottilie von, Frau des Georg, geb. Hund von Saulheim · Wallbrunn, Kuno von · Kranich, Jakob, von Kirchheim · Hund von Saulheim, Friedrich [II.] · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Kirchheim · Bechtolsheim, Zehnte

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Lehen, erbliche · Zehnte · Söhne · Töchter · Basen · Erben · Verwandte · Ehefrauen · Besitz, gemeinschaftlicher · Güterstücke · Mannlehen · Lehen, Bestätigen von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurknuden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7941 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7941> (Stand: 14.05.2026)