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Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 Oktober 14

Eckart von Dersch erhält einen Teil des Hauses in Fronhausen

Regest-Nr. 7746

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 38v-39r .
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 24, Nr. 92.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Eckhart von Dersch mit einem Drittel des Drittels des Hauses zu Frohnhausen samt Zubehör, die der +Herr Ludwig von Erfurtshausen, danach der +Johann von Dersch und dessen +Sohn Johann, Vater und Bruder Eckharts, zu Lehen besaßen, als Mannlehen. Frohnhausen bleibt Offenhaus des Landgrafen und seiner Amtleute. Falls Eckhart keine Leibslehenserben und Söhne hat, sollen die Töchter erbberechtigt sein.
dornstag Calixti martiris.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Dersch, Eckhard [II.] von · Erfurtshausen, Ludwig von · Dersch, Johann [II.] von · Dersch, Johann [I.] von

Weitere Orte

Fronhausen

Sachbegriffe

Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Häuser, feste · Söhne · Brüder · Verwandte · Mannlehen · Lehen, erbliche · Lehen, weibliche · Lehenserben, männliche · Töchter · Amtleute · Öffnungsverträge · Öffnungsrechte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7746 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7746> (Stand: 08.05.2026)