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Regesta of the Landgraves of Hesse
1490 Oktober 14
Eckart von Dersch erhält einen Teil des Hauses in Fronhausen
Regest-Nr. 7746
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 38v-39r . Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 24, Nr. 92. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Eckhart von Dersch mit einem Drittel des Drittels des Hauses zu Frohnhausen samt Zubehör, die der +Herr Ludwig von Erfurtshausen, danach der +Johann von Dersch und dessen +Sohn Johann, Vater und Bruder Eckharts, zu Lehen besaßen, als Mannlehen. Frohnhausen bleibt Offenhaus des Landgrafen und seiner Amtleute. Falls Eckhart keine Leibslehenserben und Söhne hat, sollen die Töchter erbberechtigt sein.
dornstag Calixti martiris. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Dersch, Eckhard [II.] von · Erfurtshausen, Ludwig von · Dersch, Johann [II.] von · Dersch, Johann [I.] von
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Other Places
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Keywords
Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Häuser, feste · Söhne · Brüder · Verwandte · Mannlehen · Lehen, erbliche · Lehen, weibliche · Lehenserben, männliche · Töchter · Amtleute · Öffnungsverträge · Öffnungsrechte
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Wolf, Lehenurkunden
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7746 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7746> (Stand: 08.05.2026)

