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Regesta of the Landgraves of Hesse

1490 Oktober 14

Eckart von Dersch erhält einen Teil des Hauses in Fronhausen

Regest-Nr. 7746

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 38v-39r .
Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 24, Nr. 92.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Eckhart von Dersch mit einem Drittel des Drittels des Hauses zu Frohnhausen samt Zubehör, die der +Herr Ludwig von Erfurtshausen, danach der +Johann von Dersch und dessen +Sohn Johann, Vater und Bruder Eckharts, zu Lehen besaßen, als Mannlehen. Frohnhausen bleibt Offenhaus des Landgrafen und seiner Amtleute. Falls Eckhart keine Leibslehenserben und Söhne hat, sollen die Töchter erbberechtigt sein.
dornstag Calixti martiris.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Dersch, Eckhard [II.] von · Erfurtshausen, Ludwig von · Dersch, Johann [II.] von · Dersch, Johann [I.] von

Other Places

Fronhausen

Keywords

Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Häuser, feste · Söhne · Brüder · Verwandte · Mannlehen · Lehen, erbliche · Lehen, weibliche · Lehenserben, männliche · Töchter · Amtleute · Öffnungsverträge · Öffnungsrechte

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Wolf, Lehenurkunden

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 7746 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7746> (Stand: 08.05.2026)