Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesta of the Landgraves of Hessen

1392 Mai 7

Vertrag zwischen Herzog Wilhelm von Jülich-Berg und Graf Diether von Katzenelnbogen wegen des Zolls in Düsseldorf

Regest-Nr. 12845

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 384 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 35, Nr. 4⟩.
Document Description: Vor allem in den letzen Teilen stark moderbeschädigt.
Seal: Siegel ab.
Regesta: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium I, fol. 378v; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 559 Nr. 1960.
Regestum
Benrath. - Herzog Wilhelm von Jülich und Berg, Graf zu Ravensberg und Herr zu Blankenburg, bekundet, daß er mit Graf Diether von Katzenelnbogen und seiner Frau Anna, Gräfin zu Nassau und Katzenelnbogen, Streitigkeiten hatte wegen des von ihnen geforderten Tournosen vom Zoll zu Düsseldorf, den der + Graf Ruprecht von Nassau besaß, und wegen der 1000 fl., auf die Graf Ruprecht wegen der dem Herzog geleisteten Hilfe Anspruch erhoben hatte. Herzog und Graf haben sich folgendermaßen vertragen: Der Herzog verspricht dem Grafen, den Tournosen am Düsseldorfer Zoll von jedem Fuder Wein und anderem Kaufmannsgut rheinauf und rheinab hinfort zukommen zu lassen und ihm zu gestatten, bei der herzoglichen Zollerhebung durch einen eigenen Wartspfennig vertreten zu sein, wie es der + Graf Ruprecht auch zu halten pflegte. Graf Diether soll diesen Tournosen als erbliches Mannlehen vom Herzog tragen und ihm dafür als Mann verbunden sein. Graf Diether verpflichtet sich, dem Herzog aus den gräflichen Schlössern keinen Schaden mehr zuzufügen oder zufügen zu lassen. Geschieht das doch, wird der Herzog die Mahnung nach Braubach schicken, worauf der angerichtete Schaden innerhalb des nächsten Monats zu ersetzen ist, nachdem der Graf innerhalb derselben Frist einen Beauftragten nach Blankenburg geschickt und dieser mit einem Vertreter des Herzogs den Fall untersucht und entschieden hat. Erfolgt keine fristgerechte Untersuchung und Schadensvergütung, kann der Herzog den Tournosen so lange einbehalten, bis ihm Genüge geschehen ist. Werden umgekehrt Graf Diether und seinen Leuten vom Herzog und dessen Untertanen Schäden zugefügt, soll er diese nach Blankenburg melden und dann innerhalb des nächstfolgenden Monats nach entsprechender Untersuchung und Entscheidung entschädigt werden. Hat ein Burgmann oder Untersasse des Grafen mit dem Herzog oder dessen Leuten Streitigkeiten, dann soll diesem das mitgeteilt werden und innerhalb der nächsten zwölf Wochen ein Tag in Blankenburg stattfinden. Umgekehrt soll es ebenso gehalten und der Schiedstag in Braubach veranstaltet werden. Auf diesen Tagen sind die Streitigkeiten zu entscheiden. Der Herzog verspricht hierfür den Untertanen des Grafen Sicherheit.
Siegel des Ausstellers.

Datum Wording

D. Benrade 1392 feria tercia proxima post diem inventionis sancte crucis.

References

Place of Issue

Benrath (Gem. Düsseldorf/Nordrhein-Westfalen)

Granter

Jülich-Berg, Herzöge, Wilhelm II.

Recipient

Katzenelnbogen, Grafen, Diether VIII. · Katzenelnbogen, Grafen, Anna, Frau Diethers VIII., verw. Gräfin von Nassau-Sonnenberg, geb. Gräfin von Nassau-Hadamar

Name of Seal's Owner

Jülich-Berg, Herzöge, Wilhelm II.

Other Persons

Nassau-Sonnenberg, Grafen, Ruprecht VII.

Other Places

Ravensberg, Grafen · Blankenburg, Herren · Braubach (Rhein-Lahn-Kreis/Rheinland-Pfalz) · Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen), Zoll

Keywords

Streitigkeiten, Vermitteln in · Fehden · Burgen · Schiedstage · Ehefrauen · Tournosen · Zölle · Schadensersatzforderungen · Forderungen, Verzicht auf · Wartspfennige · Zölle, Erheben von · Kaufmannsgüter · Wein · Lehen, erbliche · Mannlehen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 12845 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/12845> (Stand: 30.04.2024)