Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1495 Januar 15

Johann von Staffel erhält das heimgefallene Lehen seines Vaters

Regest-Nr. 7885

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Wiesbaden, mit angehängtem beschädigten Siegel.
Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 104v-105r.
Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 75 Nr. 292.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Johann von Staffel mit dem heimgefallenen Burglehen seines +Vaters Ritter Wilhelm von Staffel und seines +Bruders Dietrich sowie des Philipp Hilchen von Lorch über neun Goldgulden aus der Bede zu Braubach als Burglehen zu Braubach sowie Gütern zu Pfaffendorf und dem Vogteigericht samt Vogtei und zugehörigen Leuten zu Winzenheim (Wyntzhain) als Mannlehen.
Dornstag nach Felicis in pincis.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Staffel, Johann von · Staffel, Wilhelm [III.] von · Staffel, Dietrich [III.] von · Bleidenstadt, Dekane, Philipp Hilchen von Lorch

Other Places

Braubach, Bede · Lorch · Braubach · Pfaffendorf · Winzenheim, VogteiGerichte · Winzenheim, Vogtei

Keywords

Lehen · Belehnungen · Lehensreverse · Lehen, Heimfall von · Burglehen · Söhne · Verwandte · Brüder · Währungen, Goldgulden · Goldgulden · Bede · Güter · Vogteigerichte · Vogteien · Leute, zugehörige · Mannlehen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Wolf, Lehenurkunden 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 7885 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7885> (Stand: 05.05.2026)