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Regesta of the Landgraves of Hesse

(1500) Oktober 27

Wilhelm II. nimmt Johann von Schönbach in seinen Schutz

Regest-Nr. 4980

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 110, Bl. 103.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 585 Nr. 1512.
Regestum
Landgraf Wilhelm II. nimmt Johann von Schönbach, Propst auf dem Johannisberg bei Hersfeld, als seinen Kaplan an und nimmt ihn mit seinem Kloster, seinen Dienern und Knechten und den Seinigen, nämlich der freieigenen Dorfschaft Unterhaun (Nedernhuna) und Hilperhausen (Hilbergehusen) und 2 Teilen von Schildschlag (der Schildeslo), an dem die von Buchenau den dritten Teil haben, und seine Gerichte, Schultheißen, Schöffen und Einwohner der genannten Dörfer in seinen Schutz und Schirm, so wie das bereits unter seinen Vorfahren gewesen ist.
Sekret des Ausstellers.
Marburg am abint Simonis et Jude a. d. (1500).
Die Vorlage hat quadringentesimo, was nicht zutreffen kann, da Landgraf Wilhelm II. der Aussteller ist und das Kopiar in seinem l. Teil fast nur Urkunden von1500-1502 enthält.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Schönbach, Johann von, Propst auf dem Johannisberg

Other Places

Unterhaun, Dorf · Hilpershausen, Dorf · Schildschlag, Dorf · Buchenau · Marburg · Hersfeld, Johannisberg

Keywords

Pröpste · Klöster · Schutz und Schirm · Kapläne · Diener · Knechte · Dörfer · Gerichte · Schultheiße · Schöffen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 4980 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4980> (Stand: 04.05.2026)