Regesten der Landgrafen von Hessen
1477 Mai 4
Graf Johann von Nassau erhält ein zinsloses Darlehen von Graf Philipp von Katzenelnbogen
Regest-Nr. 12959
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1468 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 72, Nr. 9〉, Konzept. Regesten: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium V, fol. 162v; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1649 Nr. 5920. - Regest
- Graf Johann von Nassau und Diez bekundet, daß er dem Grafen Philipp von Katzenelnbogen 10000 fl. schuldet, die dieser ihm auf seine Bitte zinslos (aen alle gulte odir nutzunge) geliehen hat, um sie zur Auslösung seines gefangenen Bruders Engelbrecht, Grafen zu Nassau und Vianden, Herrn zu Breda, zu verwenden, was er getan hat. Graf Johann schwört, dem Grafen Philipp diese 10000 fl. zur nächsten Faßnacht in St. Goar oder Braubach zurückzuzahlen. Hierfür verpfändet er ihm sein Viertel an der Grafschaft Diez mit allen Schlössern, Dörfern, Zenten, Höfen, Leuten, Gerichten, Renten, Gülten, Zehnten, Zinsen, Kirchensätzen, geistlichen Lehen, Geboten und Verboten, Frondiensten und Herrshaftsrechten. Er verpfändet ihm ferner seinen Anteil an Dorf und Bad Ems und was er zu Horchheim (Hairheim) und Pfaffendorf besitz. Erfolgt die Rückzahlung nicht zu der bestimmten Frist, kann der Graf diese Pfänder einnehmen und so lange nutzen ohne das dadurch die Hauptsumme verringert wird, bis er diese samt allen Kosten und Schäden zurückerhalten hat. Letztere soll man ihm auf sein einfaches, unbeeidetes Wort hin glauben. Für diesen Fall weist Graf Johann alle seine Amtleute, Kellner und Bereiter in den gen. Pfandschaften an, dem Grafen Philipp alles zukommen zu lassen, was ihm gemäß dieser Verbriefung zusteht. Wird Graf Philipp in der Wahrnehmung seiner Rechte irgendwie beeinträchtigt, kann er den Grafen Johann mit allen Mitteln zur Rückzahlung oder Einräumung der Pfänder zwingen. Graf Johann schwört, alle diese Punkte zu halten, nichts gegen sie zu unternehmen und keinerlei Gnaden, Freiheiten oder Privilegien von Päpsten, Kaisern oder Königen gegen sie anzuwenden. Hat Graf Johann die 10000 fl. bezahlt, sollen ihm diese Urkunden zurück und seine Pfänder freigegeben werden.
Siegel des Ausstellers und seiner Amtleute Johann Freie von Dehrn und Friedrich vom Stein. -
Wortlaut der Datierung
Geben uff sontag noch sant Walpurgis tag 1477.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
Nassau-Dillenburg, Grafen, Johann V. · Stein, Friedrich vom · Freie von Dehrn, Johann
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Nassau, Grafen · St. Goar (Gem. St. Goar-Oberwesel/Rheinland-Pfalz) · Bacharach (Lkr. Mainz-Bingen/Rheinland-Pfalz) · Breda (Prov. Nordbrabant/Niederlande), Grafen · Diez (Rhein-Lahn-Kreis/Rheinland-Pfalz), Grafschaft · Bad Ems (Rhein-Lahn-Kreis/Rheinland-Pfalz), Dorf · Bad Ems (Rhein-Lahn-Kreis/Rheinland-Pfalz), Bad · Horchheim (Gem. Koblenz/Rheinland-Pfalz) · Pfaffendorf (Gem. Koblenz/Rheinland-Pfalz)
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Sachbegriffe
Darlehen, zinslose · Pfandschaften · Dörfer · Zehnte · Hörige · Gerichte · Herrschaftsrechte · Gefangene, Lösegeld für · Renten · Gülten · Zinsen · Kirchsätze · Lehen, geistliche · Amtleute · Kellner · Päpste · Kaiser · Könige · Privilegien, Verzicht auf
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 12959 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12959> (Stand: 08.05.2024)