Regesten der Landgrafen von Hessen
1418 Februar 28
Eckhard und Friedrich von Röhrenfurth erhalten das Erbmarschallamt
Regest-Nr. 3165
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 560, Bl. 154-154v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 328 Nr. 934. - Regest
- Landgraf Ludwig [I.] bekundet, daß er von selbst in seinem 16. Lebensjahre erkannt und die getreuen Dienste bedacht hat, die ihm die Brüder Eckhard und Friedrich von Röhrenfurth, seine Amtleute und lieben Getreuen, während seiner Kindheit geleistet haben, daß sie nämlich Land und Leute ernstlich und redlich bestanden und verantwortet und ihr Bestes getan haben, so daß er sie nun mit Rat und Wissen seiner Schwestern, der Herzoginnen Margarethe und Agnes von Braunschweig-Lüneburg, mit dem Erbmarschallamt und seinen Gerechtigkeiten und Nutzungen belehnt, das die von Eisenbach vom Fürstentum zu Lehen tragen und jetzt noch Rörich von Eisenbach innehat, dem aber leibliche Lehnserben versagt sind. Sie sollen das Amt zunächst da ausüben, wo Herr Rörich nicht dabei sein kann, und nach seinem Tode das Erbmarschallamt als Lehen des Fürstentums innehaben.
Siegel des Ausstellers.
Uff den nehisten mohintag nach dem sontage Oculi sub a. d. 1418. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Röhrenfurth, Eckhard [II.] von · Röhrenfurth, Friedrich [II.] von · Braunschweig-Lüneburg, Herzöge, Margarete, Frau Heinrichs des Milden, geb. Landgräfin von Hessen · Braunschweig-Göttingen, Herzöge, Agnes, Frau Otto des Einäugigen, geb. Landgräfin von Hessen · Eisenbach, die von · Eisenbach, Rörich II. von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Dienste · Vormünder · Verwandte · Amtmänner · Getreue · Kindheit · Kinder · Lehen · Leibeserben · Lehen, erbliche · Ämter · Erbmarschälle · Erbmarschallämter
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3165 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3165> (Stand: 04.05.2024)