Regesten der Landgrafen von Hessen
1423 April 17
Die von Röhrenfurth erhalten ein Lehen über 10 Mark Silber
Regest-Nr. 8896
- Überlieferung
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Regesten: Riedesel zu Eisenbach 2, S. 103 Nr. 396. - Regest
- Landgraf Ludwig [I.] zu Hessen belehnt zum Dank für die getreuen und angenehmen Dienste, die ihm die Brüder Eckhard und Friedrich Röhrenfurth (Rorenford), seine Erbmarschälle, Amtleute und lieben Getreuen, mannigfaltig seit seines Vaters Tode getan und bewiesen haben, sie und ihre Leibeslehenserben mit 10 Mark Silbers - je 30 Schillinge schwerer Pfennige für eine Mark - Grebensteiner (Grebinstein) Währung, die Hans von Haldessen sel. von den Bürgern und der Stadt Zierenberg (zum Czierenberge), halb als Burglehen und halb als Mannlehen, gehabt hatte, ebenso halb zu Burglehen und halb zu Mannlehen. Das Lehen kann mit 100 Mark gelöst werden, die dann unter dem Landgrafen anzulegen sind.
...sabbato proximo ante dominicam Misericordia Domini. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Röhrenfurth, Eckhard [II.] von · Röhrenfurth, Friedrich [II.] von · Haldessen, Hans von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Dienste, treue · Lohn · Brüder · Verwandte · Erbmarschälle · Amtleute · Getreue · Leibeslehenserben · Silber · Währungen, Silber · Währungen, Grebensteiner · Währungsrelationen · Bürger · Pfennige, schwere · Währungen, schwere Pfennige · Mannlehen · Burglehen · Lehen, erbliche · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Becker, Riedesel zu Eisenbach
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8896 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8896> (Stand: 15.05.2024)