Regesten der Landgrafen von Hessen
1357 Juni 29
Das Kloster Germerode bestätigt ein Vorkaufsrecht Landgraf Heinrich II.
Regest-Nr. 10920
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Orts- und Familienrepos. s.v. Germerode. Pergament, durch Moder beschädigt, die beiden angehängten Siegel sind abgefallen. Rückwärtig Rubrum saec. XIV: Conventus in Germerode reversalis uber den tich und fryheit; Rubrum saec. XVI, die Bemerkung Germerod prima und die Signatur des ehemaligen Ziegenhainer Samtarchivs Nr. 690. Regesten: Huyskens, Klöster an der Werra, S. 422 Nr. 1083. - Regest
- Propst Conrad, Guta, die Priorin, und der ganze Konvent zu Germerode (auch Germerade), bekunden, daß sie das Recht (rech) und die Freiheit zu Germerode, die sie von Herman von Dry^efůrtte, Herrn zu Bilsteyn gekauft haben, dem Landgrafen Henrich von Hesen und seinem Sohne, Junker Otto, und ihren Erben um 70 Mark - je vier Pfund alter Heller auf eine Mark Eschweger Währung zu rechnen - wieder zu kaufen geben wollen, so bald das Haus Bilsteyn wieder in deren Hand gekommen ist.
Siegler; die Aussteller (wohl Propst und Konvent) mit ihren beiden Siegeln.
Datum: An s. Peterz unde Paules der zweiger apostolz tage. - Nachweise
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Weitere Personen
Germerode, Pröpste, Konrad · Germerode, Priorinnen, Guta · Treffurt, Hermann [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz
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Weitere Orte
Germerode, Kloster · Germerode · Bilstein, Burg · Eschwege, Währung
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Sachbegriffe
Pröpste · Priorinnen · Konvente · Klöster · Freiheiten · Rechte · Burgen · Vorkaufrechte · Rückkaufrechte · Söhne · Junker · Erben · Währungen, Eschweger · Währungsrelationen · Währungen, alte Heller · Heller, alte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Huyskens, UB Klöster an der Werra
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 10920 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10920> (Stand: 19.05.2024)