Regesten der Landgrafen von Hessen
1493 August 16
Wilhelm III. gestattet die Veräußerung von Lehen in Darmstadt
Regest-Nr. 8537
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, A 1, Nr. 37/10. Papier, vidimierte Kopie des Notars Albert Kürschner aus Siegen von 1592. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß sein Marschall Johann Schenk zu Schweinsberg und Anton von Bibra als Vormünder des Wilhelm von Bibra, Sohn ihres +Vetters Ritter Wilhelm von Bibra, mit seiner Erlaubnis Haus und Hof samt allem Zubehör in und um Darmstadt an Hans von Zwingenberg, seinen Landschreiber zu Darmstadt, und seine Frau Margarete nach Wortlaut des Erbleihbriefs von 1493 August 14 verkauft haben. Da es sich dabei um Lehen handelte, die der Verstorbene und sein Sohn vom +Landgrafen Heinrich [III.] und Landgraf Wilhelm [III.] trugen. wurde er um Zustimmung gebeten. Landgraf gestattet den Verkauf und weist die Vormünder an, den Kaufpreis von 370 Gulden an Erb und Gut oder anderer Jahrnutzung zu widerlegen.
fritage nach unser lieben frawen tage assumptionis. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Schenk zu Schweinsberg, Johann d.J. · Bibra, Anton von · Bibra, Wilhelm [II.] von · Bibra, Wilhelm [I.] von · Tuchscherer von Zwingenberg, Hans · Tuchscherer von Zwingenberg, Margarete, Frau des Hans · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Marschälle · Vormünder · Söhne · Onkel · Verwandte · Häuser · Höfe · Verkäufe, Zustimmung zu · Verkäufe, Zustimmung zu · Lehen, Weitergabe von · Ehefrauen · Landschreiber · Lehen, Widerlegen von · Erbe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Regestensammlung Wolf
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8537 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8537> (Stand: 19.05.2024)