Regesten der Landgrafen von Hessen
1421 November 21
Die Schenken zu Schweinsberg legen ihre Streitigkeiten mit Ludwig I. bei
Regest-Nr. 3342
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 9, Nr. 90, Bl. 244-245. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 442 Nr. 1133. - Regest
- Marburg. - Volprecht und Eberhard d.J., Brüder, Eberhard d.Ä., Ludwig, Sohn des +Eberhard, Philipp, Sohn des +Wulff, und Henne, Sohn des +Kurt, alle Schenken zu Schweinsberg, bekunden, daß sie folgende Urkunde Landgraf Ludwigs [I.] innehaben: Landgraf Ludwig bekundet, daß die Zwietracht, die zwischen Landgraf Hermann [II.], seinem Vater, und den Schenken zu Schweinsberg geherrscht hat, von ihm mit den obengenannten Schenken zu Schweinsberg beigelegt wurde. Die Schenken werden mit ihrem Schloß Schweinsberg beim Lande Hessen bleiben und sich nie mehr von ihm scheiden. Das Schloß wird den Landgrafen offen stehen, ausgenommen gegen die Schweinsbergischen Ganerben, mit denen es gemäß dem Burgfrieden gehalten werden soll. Die Schenken dürfen niemand, der 12 Jahre alt, zum Schloß kommen lassen, bevor er nicht dessen Bindung an das Fürstentum Hessen beurkundet und beschworen hat. Die Landgrafen werden die Schenken schützen und ihnen zu ihren Rechten verhelfen, sie auch bei allen Gnaden und Freiheiten belassen, die sie hergebracht haben. Wegen der Streitigkeiten um das Gericht Kirtorf, worüber Landgraf Hermann am Rodenberge gegen die Schenken zu Schweinsberg ein Urteil erwirkt hat, erklärt sich Landgraf Ludwig angesichts der ihm von den Schenken geleisteten Dienste damit einverstanden, daß sie, jeder nach seinem Anteil, insgesamt die Hälfte des Gerichts haben und darin gemeinsam mit den Landgrafen sitzen sollen, worüber nähere Bestimmungen getroffen werden. Zur Beilegung etwaiger Zwistigkeiten wird ein Schiedsgerichtsverfahren festgesetzt. Erleiden die Schenken im landgräflichen Dienst reisigen Schaden, soll er ihnen wie anderen Mannen ersetzt werden. Alle diese Punkte haben die genannten Schenken leiblich beschworen und geloben, sie für immer zu halten.
Siegel der Aussteller.
Marburg sexta feria proxima post Elizabeth 1421. - Nachweise
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Weitere Personen
Schenk zu Schweinsberg, Volprecht [II.] · Schenk zu Schweinsberg, Eberhard [IV.] · Schenk zu Schweinsberg, Eberhard [III.] · Schenk zu Schweinsberg, Ludwig [II.] · Schenk zu Schweinsberg, Philipp [I.] · Schenk zu Schweinsberg, Wolf [I.] · Schenk zu Schweinsberg, Henne [III.] · Schenk zu Schweinsberg, Konrad [II.] · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Schenk zu Schweinsberg, Eberhard [II.]
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Weitere Orte
Schweinsberg, Burg · Kirtorf, Gerichte · Rodenberg · Marburg
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Sachbegriffe
Verwandte · Landgrafenitinerar · Streitigkeiten · Lehen · Lehenstreue · Ganerben · Burgen · Schenken · Öffnungsverträge · Burgfrieden · Eide · Untertaneneide · Lehenseide · Gerichte · Urteile · Schiedsgerichte · Dienste · Schäden · Schadensersatzleistungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3342 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3342> (Stand: 04.05.2024)