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Regesten der Landgrafen von Hessen

1489 Juli 31

Johann Wolfskehlen erhält den Zehnten in Kohden

Regest-Nr. 8177

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Wolfskeel, 1 Nidda, Pergament, mit angehängtem Siegel.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III., S. 142 Nr. 577.
Regest
Revers des Johann Wolfskehlen, Sohn des +Klaus Wolfskehlen, über die inserierte Urkunde Landgraf Wilhelms III.:
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Johann Wolfskehlen mit dem Zehnten zu Kohden samt Zubehör und 10 Gulden Geld zu Nidda, die er vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug, als Mann- und Burglehen. Siegelankündigung des Ausstellers.
Dinstag sant Marien Magdalenen obint.
Nachweise

Weitere Personen

Wolfskehl von Vetzberg, Johann · Wolfskehl von Vetzberg, Klaus · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Kohden, Zehnte · Nidda

Sachbegriffe

Reverse · Lehensreverse · Söhne · Verwandte · Lehen · Lehen, erbliche · Belehnungen · Urkunden, inserierte · Zehnte · Gülten · Mannlehen · Burglehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8177 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8177> (Stand: 21.05.2026)