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Regesten der Landgrafen von Hessen

1491 November 8

Wilhelm III. belehnt Philipp von Reifenberg

Regest-Nr. 7930

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Darmstadt, mit angehängtem Siegel des Philipp von Reifenberg.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 120r.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 86 Nr. 337.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Philipp von Reifenberg und seine Vettern Marsilius, Johann und Godert, Söhne des +Marsilius, mit 10 Gulden Geld aus dem Ungeld zu (Groß-)Gerau als Mann- und Burglehen zu Hohenstein und behält sich die Lösung mit 100 Gulden Mainzer Währung vor, die dann auf ihren Eigengütern nächst Hohenstein widerlegt und neubelehnt werden sollen.
Dinstag nach sannt Leonharts tag.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Reifenberg, Philipp [II.] von · Reifenberg, Marsilius [II.] von · Reifenberg, Johann [II.] von · Reifenberg, Godert von, Sohn des Marsilius · Reifenberg, Marsilius [I.] von

Weitere Orte

Groß-Gerau, Ungeld · Hohenstein · Mainz, Währung

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Vettern · Söhne · Verwandte · Ungeld · Gülten · Mannlehen · Burglehen · Währungen, Mainzer · Eigengüter · Lehen, Widerlegen von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7930 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7930> (Stand: 27.05.2026)