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Regesten der Landgrafen von Hessen

1491 Mai 3

Die Vettern von Dersch erhalten ein Lehen in Niederasphe

Regest-Nr. 7852

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Hessische Adels- u.Bürgerfamilien, von Dersch (angehängtes Siegel fehlt).
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 85r.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 60, Nr. 231.
Regest
Marburg. - Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Vettern Heinrich den Jungen, Sohn Heinrichs, und Eckhart von Dersch mit dem Gericht zu Frohnhausen als Mannlehen. Außerdem erhält Eckhart den halben Zehnten zu Niederasphe als Mannlehen. Diese Lehen hatten die Vettern von Dersch schon vom +Landgrafen Heinrich III. getragen.
Dinstag nach Cantate.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Dersch, Heinrich [II.] von · Dersch, Heinrich [I.] von · Dersch, Eckhard [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Marburg · Frohnhausen, Gerichte · Niederasphe, Zehnte

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Vettern · Söhne · Verwandte · Gerichte · Mannlehen · Zehnte · Lehen, Bestätigen von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7852 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7852> (Stand: 02.07.2026)