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Regesten der Landgrafen von Hessen
1491 Mai 3
Die Vettern von Dersch erhalten ein Lehen in Niederasphe
Regest-Nr. 7852
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Hessische Adels- u.Bürgerfamilien, von Dersch (angehängtes Siegel fehlt). Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 85r. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 60, Nr. 231. - Regest
- Marburg. - Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Vettern Heinrich den Jungen, Sohn Heinrichs, und Eckhart von Dersch mit dem Gericht zu Frohnhausen als Mannlehen. Außerdem erhält Eckhart den halben Zehnten zu Niederasphe als Mannlehen. Diese Lehen hatten die Vettern von Dersch schon vom +Landgrafen Heinrich III. getragen.
Dinstag nach Cantate. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Dersch, Heinrich [II.] von · Dersch, Heinrich [I.] von · Dersch, Eckhard [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Vettern · Söhne · Verwandte · Gerichte · Mannlehen · Zehnte · Lehen, Bestätigen von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7852 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7852> (Stand: 02.07.2026)

