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Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 März 6

Die Brüder von Nordeck gen. Braun erhalten die Lehen ihres Vaters

Regest-Nr. 7812

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Nordeck gen. Bruine, Nordeck, mit angehängtem Siegel des Philipp von Nordeck gen. Braun.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 72r.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 50, Nr. 194.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Brüder Georg und Philipp von Nordeck gen. Braun mit einer Behausung zu Nordeck und drei Mark Geld daselbst, wie ihr +Vater sie von den Vorfahren und dem +Vater des Landgrafen zu Lehen trug als Mann- und Burglehen.
Sonnobint nach dem sontage Invocavit.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Nordeck gen. Braun, Georg [II.] von · Nordeck gen. Braun, Philipp von

Weitere Orte

Nordeck, Haus · Nordeck, Gülte

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Brüder · Verwandte · Häuser · Behausungen · Gülten · Lehen, erbliche · Mannlehen · Burglehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7812 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7812> (Stand: 27.06.2026)