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Regesta of the Landgraves of Hesse

1490 März 6

Die Brüder von Nordeck gen. Braun erhalten die Lehen ihres Vaters

Regest-Nr. 7812

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Nordeck gen. Bruine, Nordeck, mit angehängtem Siegel des Philipp von Nordeck gen. Braun.
Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 72r.
Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 50, Nr. 194.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Brüder Georg und Philipp von Nordeck gen. Braun mit einer Behausung zu Nordeck und drei Mark Geld daselbst, wie ihr +Vater sie von den Vorfahren und dem +Vater des Landgrafen zu Lehen trug als Mann- und Burglehen.
Sonnobint nach dem sontage Invocavit.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Nordeck gen. Braun, Georg [II.] von · Nordeck gen. Braun, Philipp von

Other Places

Nordeck, Haus · Nordeck, Gülte

Keywords

Lehen · Belehnungen · Brüder · Verwandte · Häuser · Behausungen · Gülten · Lehen, erbliche · Mannlehen · Burglehen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Wolf, Lehenurkunden 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 7812 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7812> (Stand: 28.06.2026)