Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesten der Landgrafen von Hessen

1324 Juli 8

Konrad von Hebel erhält Mosheim als Pfand und verspricht dessen Rückgabe

Regest-Nr. 778

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Generalrepertorium Mosheim. Pergament. Siegel abhangend, verloren bis auf lose beiliegende Reste. Rückschriften: (14. Jahrhundert) Conradus de Falkenberg; (16. Jahrhundert) Mascheim.
Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 254 Nr. 705.
Literatur: Notiz Schminckes in der Murhardtsche Landesbibliothek Kassel, Ms. Hass. 4° 147.
Regest
Knappe Konrad von Hebel (Hebelde) mit seinen Erben verspricht dem Landgraf Otto, dem Junker (domicellus) Heinrich und ihren Erben das ihm verpfändete Dorf Mosheim (Mazhe(m)) nach Zahlung von 80 Mark reinen Silbers zurückzugeben, und sodann aus seinen eigenen Gütern eine Rente von 4 Mark dem Landgrafen als Burglehen aufzutragen.
Siegler: Konrad von Hebel.
Datum: 1324 in die Kiliani.
Nachweise

Weitere Personen

Hebel, Konrad von, Knappe · Hessen, Landgrafen, Otto I. · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Weitere Orte

Mosheim, Dorf

Sachbegriffe

Knappen · Erben · Junker · Pfandschaften · Dörfer · Pfänder, Auslösen von · Silber, reines · Güter · Eigengüter · Renten · Burglehen · Lehen, Auftrag als

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 778 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/778> (Stand: 04.05.2026)