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Regesten der Landgrafen von Hessen
1490 Juni 3
Die von Rodenhausen erhalten einen Teil des Zehnten in Leihgestern
Regest-Nr. 7738
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Rodenhausen, 7 Leihgestern, mit angehängtem Siegel des Kuno von Rodenhausen. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 44v-45r. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 29, Nr. 113. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Brüder und Vettern Kraft, Wigand und Kuno von Rodenhausen mit dem achten Teil des Zehnten zu Leihgestern, drei Achteln des Zehnten zu Steinbach und ihrem kleinen Recht des Dorfzehnten, 15 Turnos Geld sowie Naturalgefällen aus dem sog. Rumpenheimer Gut dort, zwei Morgen Wiesen und Land hinter dem Spital zu Gießen sowie ihrem Teil des Gerichts Kirchberg, wie sie die von den +Vorfahren des Landgrafen zu Lehen trugen, als Mannlehen.
Dornstage nach dem heiligen pingstage. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Radenhausen, Kraft [V.] von · Radenhausen, Wiegand [II.] von · Radenhausen, Kuno [III.] von
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Weitere Orte
Leihgestern, Zehnte · Steinbach, Zehnte · Steinbach, Rumpenheimer Gut · Gießen, Spital · Kirchberg, Gericht
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Sachbegriffe
Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Brüder · Vettern · Verwandte · Zehnte · Dorfzehnte · Rechte · Naturalgefälle · Flurnamen · Wiesen · Spitäler · Gerichte · Lehen, Bestätigen von · Mannlehen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7738 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7738> (Stand: 31.05.2026)

